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Energiepreispauschale für Geringverdiener

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    Energiepreispauschale für Geringverdiener

    Hallo,

    mein Sohn ist Student und arbeitet einmal pro Woche in einem Start-Up.
    Er hat nur ca. 4.900€ im Jahr 2022 verdient und es wurde keine Lohnsteuer abgezogen.
    Steht ihm die Energiepreispauschale von 300€ als Geringverdiener zu?
    Sein Arbeitgeber hat die Energiepreispauschale nicht ausgezahlt.

    Jemand hat mir erzählt, dass er sich diese über die Einkommensteuererklärung holen kann.
    Diese soll in die Anlage "Sonstiges" eingetragen werden. Ist das korrekt?
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
    Jemand hat mir erzählt, dass er sich diese über die Einkommensteuererklärung holen kann.
    Diese soll in die Anlage "Sonstiges" eingetragen werden. Ist das korrekt?
    Wenn er einen pauschal besteuerten Minijob hatte und ihm die Pauschale nicht ausgezahlt wurde, kann er das dort angeben und bekommt sie vom FA.

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      #3
      Diese soll in die Anlage "Sonstiges" eingetragen werden. Ist das korrekt?
      Das kann ich dir erst sagen, wenn ich weiß, ob der Lohn deines Sohn auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde oder

      als pauschal versteuerter Minijob. Anspruch auf die EPP hat er in beiden Fällen, die Anlage Sonstiges trifft aber nur

      beim pauschal versteuerten Minijob zu.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24,

        auf der Gehaltsabrechnung wurde keine Lohnsteuer einbehalten.
        Ist er dann Minijobber?
        Viele Grüße Udo Karl

        Kommentar


          #5
          Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
          auf der Gehaltsabrechnung wurde keine Lohnsteuer einbehalten.
          Ist er dann Minijobber?
          Minijobber ist er eh, die Frage ist ob pauschal versteuert oder auf Lohnsteuerkarte.

          Hat er eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen? Taucht in der Abrechnung eine Steuerklasse auf, und wenn ja, welche?

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            #6
            auf der Gehaltsabrechnung wurde keine Lohnsteuer einbehalten.
            Ist er dann Minijobber?
            So kann man das nicht beantworten. Wenn auf der Gehaltsabrechnung die Lohnsteuerklasse 1 angegeben ist und die Lohnsteuer mit 0,00

            ausgewiesen ist, dann ist die Abrechnung auf Lohnsteuerklasse erfolgt. Dann sollte er inzwischen auch eine Lohnsteuerbescheinigung für 2022

            erhalten haben. In diesem Fall muss bei der Einkommensteuerklärung für 2022 nur die Anlage N ausgefüllt werden, andere Angaben sind dann

            nicht erforderlich, auch die Anlage Sonstiges wird dann nicht benötigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo

              er hat am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 1 erhalten.
              Viele Grüße Udo Karl

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                #8
                Ok, wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung kein "E" vermerkt ist hat er die Energiepreispauschale tatsächlich nicht bekommen. Dann sollte eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, mit Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand. Die Zahlen können von der Lohnsteuerbescheinigung entnommen werden. Das Finanzamt merkt dann an dem fehlenden "E" dass die Energiepreispauschale nicht ausgezahlt wurde und holt das bei der Veranlagung nach.

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                  #9
                  Bei 4900,00 € brutto kann er sich auch die Anlage Vorsorgeaufwand schenken. Falls noch ein Kindergeldanspruch besteht und Beiträge

                  zur KV entrichtet wurden, dürften die nämlich die Eltern geltend machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Noch eine Frage:
                    Steht einem Studenten, der nebenher arbeitet, die Energiepreispauschale von 300€ und die Energiepauschale für Studenten von 200€ zu, oder nur eines von beiden?
                    Viele Grüße Udo Karl

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                      #11
                      Ich habe auf die Schnelle nichts gegenteiliges gefunden. Man darf auch selbst recherchieren.

                      https://www.bundesregierung.de/breg-...erende-2143736
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Warum sollte ein Student nicht beide Pauschalen erhalten dürfen? Rentner z.B. erhalten ja auch zwei Pauschalen, wenn sie neben ihrer Rente noch weitere Einkünfte als Minijobber o.ä. beziehen.
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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