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Einkommensteuererklärung Allgemeine Fragen

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    Einkommensteuererklärung Allgemeine Fragen

    Hallo zusammen,

    ich möchte erstmals meine Einkommensteuererklärung selbst erledigen. Bisher (seit 2014) war ich bei einem Lohnsteuerhilfeverein.

    Meine Grunddaten:
    - Bundesland Bayern
    - Verheiratet (Zusammenveranlagung und Gütergemeinschaft)
    - Zwei Kinder (2 Jahre und 6 Jahre)
    - Ich bin Angestellter (Nichtselbständige Arbeit)
    - Meine Frau ist angestellte im öffentlichen Dienst, befindet sich seit 2021 jedoch in Elternzeit
    - Eigentümer und Vermieter. Auf einem Grundstück zwei Häuser (Einfamilienhaus selbst bewohnt; 3-Familienhaus vermietet). Eine Flurstücksnummer, Ein Grundbuch, Zwei separate Grundsteuerbescheide)

    Ich habe über "Mein Elster" angefangen, die Daten anzugeben bzw. auch einiges über die Bescheinigungen vorausfüllen lassen.

    Dennoch habe ich einige Fragen, auf die ich auch nach längerem Suchen und Lesen keine Antworten habe bzw. für mich als Laien unverständlich sind.

    Anlage V:
    1. Angaben zur Wohnfläche und Nutzung (Zeile 8); Hier muss ich wahrscheinlich nur die Gesamtwohnfläche des 3-Familienhauses eintragen und keine eigengenutzte Wohnfläche angeben, richtig?
    2. Mieteinnahmen für Wohnungen (ohne Umlagen) (Zeile 9); Soll ich hier die Nettomieteinnahmen in einer Zeile eintragen und unter "Anzahl der Wohnungen" 3 angeben oder muss ich für jede Wohnung eine separate Zeile angeben und "Anzahl der Wohnungen" mit 1 angeben?
    3. Umlagen und sonstige Einnahmen (Zeile 13); Ich verstehe es hier eigentlich so, dass ich hier die Nebenkostenzahlungen der Mieter angeben soll, welche sie tatsächlich geleistet haben (inklusive Verrechnung der Nachzahlung und Gutschriften von der Nebenkostenabrechnung) oder ist das falsch?
    4. Absetzung für Abnutzung für Gebäude (ohne Beträge in den Zeilen 34 und 35) (Zeile 33); Hier habe ich bereits rausgefunden, dass ich "linear" und "2%" angeben muss.
    5. Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind. (Zeile 33); Muss ich hier was angeben, da ich auf dem Grundstück auch eine Eigennutzung habe?(Kaufpreis, welcher auf die Miet-Immobilie fällt; laut Erläuterung; Verhältnismäßig ermittelt etc.?
    6. Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge) (Zeile 37); Muss ich alle Schuldzinsen angeben und diese dann verhältnismäßig ermitteln?
    7. voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können (Zeile 40); Hier verstehe ich es so, dass hier die Beträge angegeben werden können, die nur die vermietete Immobilie betreffen?
    8. voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden (Zeile 41); Hier verstehe ich es so, dass hier die Beträge angegeben werden können, die beide Immobilien (Eigennutzung und Vermietung) betreffen (z.B. Hof, Garten etc.) und verhältnismäßig zugeordnet werden können? Wenn dem so ist, wie berechne ich das Verhältnis? Über die Wohnflächen?
    9. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl (Zeile 47); Hier muss ich wohl die tatsächlich angefallenen Nebenkosten angeben, richtig?

    Anlage Vorsorgeaufwand:
    1. Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Zeile 48); Hier verstehe ich es so, dass ich hier z.B. die KFZ-Haftpflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung etc. angeben kann, richtig?

    Kann mich hier bitte mal jemand aufklären?

    #2
    Deine Fragen betreffen ja überwiegend die Anlage V, deswegen wäre es wichtig, die Vorjahresfassung zumindest dieser Anlage zu haben um zu sehen, wie der Lohnsteuerhilfeverein die Vermietungseinkünfte erklärt hat. Daraus kannst Du dann auch zum Beispiel den konkreten Betrag der Abschreibung entnehmen, der auf die vermieteten Wohnungen entfällt. Es nutzt Dir ja nichts wenn Du nur weißt, dass die AfA 2% beträgt aber nicht wieviel in €. Desweiteren wäre daraus ersichtlich, welches prozentuale Verhältnis zwischen vermieteter Fläche und selbstgenutzter Fläche angesetzt wurde (das brauchst Du um den Anteil der nicht mit Vermietungseinnahmen zusammen hängenden Kosten herauszurechnen, wenn diese nicht konkret einzelnen Objekten zugeordnet werden können, z. B. Schuldzinsen die das gesamte Grundstück betreffen). Desweiteren wäre daraus zu ersehen, ob bisher die Erklärung nach dem "Bruttoprinzip" abgegeben wurde (d. h. alle Nebenkostenzahlungen der Mieter, die in dem betreffenden Jahr erfolgt sind, als Einnahmen, alle Nebenkosten, soweit sie auf die vermieteten Objekte entfallen, als Ausgabe) oder ob nach dem "Nettoprinzip" erklärt wurde, d. h. Nebenkosten, die durchlaufende Posten auf der Einnahmen- und auf der Ausgabeseite sind, werden weggelassen; das wird meistens von den Finanzämtern akzeptiert).

    Hast Du die Vorjahresstreuererklärung in Händen? Wenn nein: erst mal die besorgen und dann sehen wir weiter.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 08.03.2023, 00:36.

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      #3
      Soweit ich das dem langen Text entnehmen kann, handelt es sich bewertungsrechtlich um 2 Objekte (2 Grundsteuerbescheide). Falls es keine

      gemeinsam genutzten Anlagen für die beiden Häuser gibt und keine gemischten Finanzierungskosten, muss man nicht zwischen Eigennutzung

      und Vermietung aufteilen. M. E. sollte man Umlagen und Nebenkosten schon getrennt erfassen und nicht saldieren.

      Die Frage zu den Unfall- und Haftpflichtversicherungen ist eher theoretischer Natur, diese Beiträge wirken sich nur selten steuerlich aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4

        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Hast Du die Vorjahresstreuererklärung in Händen?
        Ja, die habe ich mir letzte Woche besorgt.

        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Daraus kannst Du dann auch zum Beispiel den konkreten Betrag der Abschreibung entnehmen, der auf die vermieteten Wohnungen entfällt.
        Den Betrag kann ich daraus entnehmen, jedoch würde ich es gerne verstehen, woraus sich dieser Betrag ergibt und auch prüfen, ob dieser richtig ist.


        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Desweiteren wäre daraus ersichtlich, welches prozentuale Verhältnis zwischen vermieteter Fläche und selbstgenutzter Fläche angesetzt wurde
        Auch das prozentuale Verhältnis, welches angegeben wurde, ist mir bekannt. Auch das hätte ich gerne überprüft.


        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Desweiteren wäre daraus zu ersehen, ob bisher die Erklärung nach dem "Bruttoprinzip" abgegeben ..... oder ob nach dem "Nettoprinzip" erklärt wurde
        Achso, jetzt wo du es erwähnst.... Ich habe mich schon gewundert, warum (komischerweise nicht alle, aber sehr viele) die Nebenkosten nicht angegeben wurden und auch gemerkt, dass ich ja unter der Anlage V nach Umlagen und sonstige Einnahmen (Zeile 13) gefragt werde, welcher vom Lohnsteuerhilfeverein auch nie angegeben wurde.
        Das heißt, hier wurde das "Nettoprinzip" angewandt?


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Falls es keine gemeinsam genutzten Anlagen für die beiden Häuser gibt und keine gemischten Finanzierungskosten, muss man nicht zwischen Eigennutzung und Vermietung aufteilen.
        Gemeinsam genutzte Anlagen gibt es nicht. Die Finanzierungskosten wurden jedoch nicht getrennt. Bzw. wurden zwar 2 separate Finanzierungen aufgenommen mit separaten Zinsen etc. jedoch steht glaube ich nirgends, dass das eine für die Eigennutzung und das andere für die Vermietung ist.


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        M. E. sollte man Umlagen und Nebenkosten schon getrennt erfassen und nicht saldieren.
        Warum nicht? (Ich frage aus Neugier.)


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Frage zu den Unfall- und Haftpflichtversicherungen ist eher theoretischer Natur, diese Beiträge wirken sich nur selten steuerlich aus.
        Achso Ok. Danke. Schadet aber wahrscheinlich trotzdem nicht, diese anzugeben, denke ich.


        Vor allem wundert es mich, dass z.B. die Wartungskosten der Heizungsanlage der Mieter (Nebenkosten), welche nichts mit der Eigennutzung zu tun haben, unter "verhältnismäßige Erhaltungsaufwendungen" aufgelistet sind.
        Wobei diese theoretisch gar nicht aufgelistet sein sollte, wenn auch schon keine Umlagen angegeben werden, oder?

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          #5
          Warum nicht? (Ich frage aus Neugier.)
          So steht es nun mal in der amtlichen Anleitung zu den Zeilen 13 und 14 der Anlage V:

          Tragen Sie hier bitte die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) immer in voller Höhe ein. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter
          die von Ihnen geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernehmen. Haben Sie im Jahr 2022 Umlagen an die Mieter zurückgezahlt, so
          kürzen Sie den einzutragenden Betrag um diese Rückzahlung.


          Schadet aber wahrscheinlich trotzdem nicht, diese anzugeben, denke ich.
          Du siehst doch schon nach dem Eintrag der Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, ob die sich noch steuerlich auswirken.

          Wenn nicht, kannst du dir den Rest sparen. Das ist dann nur unnötige Arbeit.

          Vor allem wundert es mich, dass z.B. die Wartungskosten der Heizungsanlage der Mieter (Nebenkosten), welche nichts mit der Eigennutzung zu tun haben, unter "verhältnismäßige Erhaltungsaufwendungen" aufgelistet sind.
          Die laufende Heizungswartung erfasst man für gewöhnlich auf Seite 14 der Anlage V in der Zeile 47 und nicht unter Erhaltungsaufwand.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            So steht es nun mal in der amtlichen Anleitung zu den Zeilen 13 und 14 der Anlage V:
            Stimmt, das hatte ich auch gelesen.

            Du siehst doch schon nach dem Eintrag der Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, ob die sich noch steuerlich auswirken.
            Ich als Laie sehe es aktuell nicht. Meinst du, wenn ein bestimmter Betrag erreicht ist, lohnt es sich nicht mehr? Wenn ja, welcher Betrag?

            Die laufende Heizungswartung erfasst man für gewöhnlich auf Seite 14 der Anlage V in der Zeile 47 und nicht unter Erhaltungsaufwand.
            Genauso sehe ich es auch. Keine Ahnung, warum es nicht so gemacht wurde.

            Kannst du was zu meinen folgenden Punkten oben sagen:
            1. richtig?
            2. wie?
            3. Hier gebe ich nun die Nebenkostenzahlungen der Mieter an.
            4. bzw. 5. wurde in meiner letzten Erklärung der Punkt "Erläuterung" angekreuzt, was bedeutet das? Ansonsten ist nichts erläutert, nur der Betrag und die Prozente angegeben.
            6. Muss ich wahrscheinlich verhältnismäßig angeben.
            7. richtig?
            8. richtig?
            9. Hier gebe ich dann die Nebenkosten an, die angefallen sind (Diese werden dann mit Umlagen und sonstige Einnahmen (Zeile 13) automatisch verrechnet) richtig?

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              #7
              Den Betrag der Abschreibung kannst Du nur nachvollziehen, wenn Du in das Jahr der Anschaffung oder Herstellung der Immobilie zurückgehst, bei der damaligen Steuererklärung wurde dieser Abschreibungsbetrag verbindlich festgelegt. Normalerweise sind das jährlich 2% der Gebäudeanschaffungskosten (also ohne Grund und Boden). Notfalls kannst Du das auch beim Finanzamt erfragen, dort wird eine AfA-Tabelle geführt. Aber wozu?

              Ob das Verhältnis zwischen vermieteter und selbst genutzer Fläche stimmt kannst Du anhand von Bauplänen oder mit dem Zollstock vor Ort überprüfen. Es handelt sich um das Verhältnis der Wohnflächen. Die dürften ja schon aufgrund der Grundsteuerwerte aktuell ermittelt worden sein.

              "Bruttoprinzip" bei den Nebenkosten ist der gesetzliche Normalfall, das "Nettoprinzip" wird oft aus Vereinfachungsgründen akzeptiert - so wie bei Dir. Man vermeidet dadurch auch nicht sachgerechte Periodenverschiebungen wenn beispielsweise ein Mieter zu niedrige Vorauszahlungen geleistet hat und die dann im nächsten Jahr abgerechnet werden, obwohl die Kosten aus dem Vorjahr sind. Im Falle des Nettoprinzips muss man allerdings an die Nebenkosten während eines Leerstandes denken, damit die nicht als Werbungskosten unter den Tisch fallen. Umgekehrt darf alles, was auf die Mieter umgelegt wurde, nicht als Werbungskosten auftauchen.

              Weiterhin solltest Du daran denken, dass Nebenkosten und Erhaltungsaufwand, soweit er auf den selbstgenutzten Teil entfällt, mit dem Lohnanteil als Handwerkerkosten abzugsfähig ist.

              Zu den Vorsorgeaufwendungen: Sobald Du mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen über 1.900 € (bei gemeinsamer Veranlagung 3.800 €) bist wirken sich sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht mehr aus.

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                #8
                Ich als Laie sehe es aktuell nicht.
                Man entfernt vorübergehend den Eintrag bei der Arbeitslosenversicherung. Wenn sich die Steuerberechnung nicht ändert, wirkt sich der Beitrag

                zur ALV steuerlich nicht mehr aus, weil die Beiträge zur KV und PV bereits die Höchstbeträge ausschöpfen bzw. darüber liegen.

                Die anderen Fragen muss ich ich erst mal durchsehen. Steuerrechtlich verbindliche Auskünfte gibt es hier im Forum nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9

                  Kannst du was zu meinen folgenden Punkten oben sagen:
                  1. richtig?
                  Wenn das Grundstück als Mietwohngrundstück (und nicht als zwei verschiedene Objekte) behandelt wurde muss da die Gesamtfläche aller Wohnungen und als Teilmenge davon die Fläche der selbst genutzten Wohnung rein. Daraus ergibt sich dann der Prozentsatz der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängenden Kosten, die bei den einzelnen Ausgabenpositionen herausgerechnet werden, soweit die Ausgaben nicht konkret zuzuordnen sind.

                  2. wie?
                  Ich würde die gesamten Mieteinnahmen, die Anzahl der vermieteten Wohnungen und die vermietete Fläche hier eintragen.

                  3. Hier gebe ich nun die Nebenkostenzahlungen der Mieter an.
                  Nur wenn Du Dich für das "Bruttoprinzip" entscheidest, ansonsten nicht.


                  4. bzw. 5. wurde in meiner letzten Erklärung der Punkt "Erläuterung" angekreuzt, was bedeutet das? Ansonsten ist nichts erläutert, nur der Betrag und die Prozente angegeben.
                  Dann gab es wahrscheinlich eine Anlage zur Steuererklärung, die Dir nicht vorliegt. Wurde denn das Objekt im Vorjahr angeschafft?


                  6. Muss ich wahrscheinlich verhältnismäßig angeben.
                  Ja, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängende Teil muss herausgerechnet werden.

                  7. richtig?
                  ja


                  8. richtig?
                  ja, Herausrechnung wie bei den Schuldzinsen


                  9. Hier gebe ich dann die Nebenkosten an, die angefallen sind (Diese werden dann mit Umlagen und sonstige Einnahmen (Zeile 13) automatisch verrechnet) richtig?
                  nur wenn Du Dich für das Bruttoprinzip entscheidest. Und auch dann nur der auf die vermieteten Wohnungen entfallende Teil der Umlagen
                  Zuletzt geändert von Telepeter; 08.03.2023, 16:26.

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                    #10
                    bei der damaligen Steuererklärung wurde dieser Abschreibungsbetrag verbindlich festgelegt.
                    Alles klar. Dann wird das so passen, wie es da steht. Wollte nur sicher gehen, dass da keine Fehler sind.

                    Es handelt sich um das Verhältnis der Wohnflächen. Die dürften ja schon aufgrund der Grundsteuerwerte aktuell ermittelt worden sein.
                    Genau, Danke. Dann weiß ich da auch schon mal, wie das Zustande kommt.

                    Lohnanteil als Handwerkerkosten abzugsfähig
                    Ja, diese hatte ich bereits eingetragen. Danke für den Hinweis.


                    Steuerrechtlich verbindliche Auskünfte gibt es hier im Forum nicht.
                    Diese suche ich hier nicht. Ich möchte es einfach nur etwas besser verstehen.


                    Wenn das Grundstück als Mietwohngrundstück (und nicht als zwei verschiedene Objekte) behandelt wurde
                    Genau so ist das im Moment auch mit Eigengenutzter Wohnfläche und Prozent eingetragen. Mich hat es nur gewundert, weil als Einheitswert-Aktenzeichen das vom vermieteten Teil eingetragen ist und ich davon ausging, dass dann auch nur die Wohnfläche davon reingehört. Ich muss nochmal nachschauen, ob und wo ich Infos dazu in meinen Unterlagen finde.


                    Ich würde die gesamten Mieteinnahmen, die Anzahl der vermieteten Wohnungen und die vermietete Fläche hier eintragen.
                    Alles Klar. Das ist wahrscheinlich sowieso gehopst wie gesprungen, schätze ich mal. Zumindest, wenn ich als Laie darüber nachdenke.


                    Nur wenn Du Dich für das "Bruttoprinzip" entscheidest, ansonsten nicht.
                    Ja richtig. Wenn dann würde ich es tatsächlich so machen, wie Charlie24 es geschrieben hat bzw. wie es auch in dem Hinweis zu dem Punkt steht.


                    Dann gab es wahrscheinlich eine Anlage zur Steuererklärung, die Dir nicht vorliegt. Wurde denn das Objekt im Vorjahr angeschafft?
                    Nein, das Objekt wurde im Oktober 2014 angeschafft.
                    Ich habe auch den Auszug der Steuererklärung 2017. Auch damals wurde (abgesehen von linear und 2%) "Erläuterung" angekreuzt und der bekannte Betrag und die bekannten Prozent angegeben.
                    Vielleicht kann ich da nachfragen, ob sie mir diese "Erläuterung" zukommen lassen können. Ansonsten würde ich hier diesmal "wie Vorjahr" ankreuzen.
                    Ach, oder ist mit "laut Erläuterung" der Betrag unter "Gesamtbetrag" gemeint?


                    nur wenn Du Dich für das Bruttoprinzip entscheidest. Und auch dann nur der auf die vermieteten Wohnungen entfallende Teil der Umlagen
                    Alles Klar. Dann habe ich es richtig verstanden und weiß nicht, warum es im letzten Jahr falsch gemacht wurde.....

                    Vielen Dank euch beiden für eure Hilfe.
                    Ich bin schon um einiges "schlauer" bzw. kann es nun besser nachvollziehen und weiß ungefähr, wo ich was einzutragen habe.


                    Nur wegen den "Geldbeschaffungskosten" muss ich mich weiter schlau machen. Da wurde im Jahr 2021 ein Betrag und der prozentuale Anteil angegeben. Kann diesen aber gar nicht zuordnen. Als Erläuterung nur "Geb." angegeben. Könnten irgendwelche Gebühren o.ä. sein. Mal sehen, vielleicht finde ich da noch was dazu.


                    Belege für Arzneimittel anzugeben, bringt wohl auch eher nichts, da ich etwas über die "zumutbare Belastung" gelesen habe. Dann brauche ich diese für die Zukunft auch nicht mehr aufheben.
                    Da kann ich mir die Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" sparen.




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                      #11
                      Ansonsten würde ich hier diesmal "wie Vorjahr" ankreuzen.
                      Genau so würde ich es machen, das Kreuzchen bei "Erläuterung" ist wahrscheinlich seit 2014 von Jahr zu Jahr übernommen worden.

                      Als Erläuterung nur "Geb." angegeben. Könnten irgendwelche Gebühren o.ä. sein.
                      Das ist eher die Abkürzung für Gebühren. Stehen da zufällig 16 Euro? Das wäre die Nichtbeanstandungsgrenze für Kontoführungs"gebühren".

                      Belege für Arzneimittel anzugeben, bringt wohl auch eher nichts, da ich etwas über die "zumutbare Belastung" gelesen habe. Dann brauche ich diese für die Zukunft auch nicht mehr aufheben.
                      Ich würde Belege immer bis Ende des Jahres sammeln. Man weiß ja nie was im Laufe des Jahres passiert. Vielleicht mal eine richtig große Gebisssanierung, da kann man dann schnell im mittleren vierstelligen Bereich landen. Wenn das nicht der Fall ist kann man die Belege dann ja gleich entsorgen.



                      [/QUOTE]

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                        #12
                        In 2017 waren es die 16€.
                        Letztes Jahr wurden 183€ angegeben bzw. die abzugsfähigen (prozentual) Kosten.

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