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Abfindung wie besteuern

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    Abfindung wie besteuern

    Hallo,

    ich bin neu und mache meine Steuererklärung selber, ohne viel Ahnung. 2018 habe ich eine Abfindung bekommen von meinem Arbeitgeber!
    Wie versteuere ich das? Es gibt eine 1/5 Regel.

    Heißt das ich teile einfach meine Abfindung durch 5 und gebe diesen Betrag an 2018 für 2019, 2020,2021,2022,2023 an
    Oder soll ich einfach die komplette Abfindung im Jahr 2018 angeben und für die folgenden Jahre gar nichts?

    Wäre nett, wenn eines hilfreichen Tipps geben könnte.

    #2
    Heißt das ich teile einfach meine Abfindung durch 5 und gebe diesen Betrag an 2018 für 2019, 2020,2021,2022,2023 an
    Nein, du gibst die Abfindung in der Erklärung für 2018 so ein, wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2018 ausgewiesen ist.

    Sollte aus der Lohnsteuerbescheinigung 2018 nicht ersichtlich sein, dass eine Abfindung bezahlt wurde, kannst du hier fragen,

    wie dann zu verfahren ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      aber wie wende ich die 1/5 regel an? Ich möchte den Vorteil

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        #4
        aber wie wende ich die 1/5 regel an? Ich möchte den Vorteil
        Die 1/5-tel Regel wendet das Finanzamt an, nicht du ! Das Finanzamt muss deshalb die Höhe der Abfindung kennen.

        Auch Mein ELSTER muss die Abfindung kennen, dann berechnet es die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG schon richtig.

        Es kann auch sein, dass dein damaliger AG die Abfindung bereits ermäßigt versteuert hat, was aus der Lohnsteuerbescheinigung

        ersichtlich ist. Falls kein Grund für eine Pflichtveranlagung gegeben ist, bist du mit 2018 ohnehin zu spät dran.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ah super!! Es kann auch sein, dass dein damaliger AG die Abfindung bereits ermäßigt versteuert hat, was aus der Lohnsteuerbescheinigung
          Wo kann ich dies sehen?

          Hab beim Finanzamt angerufen, die haben gemeint, der Computer berechnet es, ob es besser ist, mit 1/5 Regel oder ohne. Und das bessere würde ich bekommen.
          Ich denke aber, das Finanzamt hat kein Interesse, dass ich mehr bekomm, sondern die wollen mehr Steuern haben.

          Deswegen möchte ich es selber prüfen, ich weiß aber nicht wie

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            #6
            Wo kann ich dies sehen?
            Wenn die Abfindung ermäßigt besteuert wurde, ist sie unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, wenn nicht,

            dann sollte sie unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Ohne einen der Einträge kann weder Mein ELSTER noch

            das Finanzamt erkennen, dass eine Abfindung bezahlt wurde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Das Finanzamt wusste aber schon Bescheid, obwohl ich diese nicht informiert hatte

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                #8
                Das Finanzamt wusste aber schon Bescheid, obwohl ich diese nicht informiert hatte
                Dann wird die Zahlung der Abfindung aus der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sein.

                Unabhängig davon muss es einen Grund für eine Pflichtveranlagung geben, sonst bist du schlicht zu spät dran.

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich hab meine Steuererklärung schon abgeschickt, hab aber denke ich es falsch gemacht. ich habs geteilt und nicht komplett eingetragen.
                  kann ich noch nachträglich verbessern. ich muss die komplette in spalte 10 eintragen

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                    #10
                    ... ich habs geteilt und nicht komplett eingetragen.
                    Die Erklärung muss korrigiert und neu übermittelt werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dann wird die Zahlung der Abfindung aus der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sein.

                      Unabhängig davon muss es einen Grund für eine Pflichtveranlagung geben, sonst bist du schlicht zu spät dran.

                      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
                      Die ermäßigte Besteuerung des Arbeitslohns durch den Arbeitgeber ist ein Pflichtveranlagungstatbestand (§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG).
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Die ermäßigte Besteuerung des Arbeitslohns durch den Arbeitgeber ist ein Pflichtveranlagungstatbestand (§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG).
                        Dazu gab es ja erstmals im Beitrag '#9 eine Aussage.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ich kam bisher nicht dazu mein Lohnsteuerbescheinigung anzuschauen, wenn es nicht ermäßigt ist, wie bekomme ich es ermäßigt?
                          Muss das der Anwalt machen?

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Einfach hinzufügen ohne auszufüllen? Lohnt sich das?

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                            #14
                            Zitat von McFlyKevin Beitrag anzeigen
                            Ich kam bisher nicht dazu mein Lohnsteuerbescheinigung anzuschauen,
                            Wer so eine Steuererklärung einreicht, dem ist nicht zu helfen.

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                              #15
                              Komplett nutzloser Beitrag!!
                              Was bringt der? Ich habe angerufen, dass Finanzamt hat alle daten warum soll ich die eintragen

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