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Anlage KAP - negative Erstattungszinsen

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    Anlage KAP - negative Erstattungszinsen

    Hallo,
    wieso ist es nicht möglich, negative Erstattungszinsen (Zeile 26 der Anlage KAP) zu erfassen? Diese ergeben sich, wenn tatsächlich zurückgezahlte Erstattungszinsen und geminderte Nachzahlungszinsen die im VZ erstatteten Zinsen übersteigen. Das Formular läuft jedoch in einen Fehler...
    Danke!

    #2
    Nachzahlungszinsen gehören doch nicht zu deinen Kapitalerträgen, für die bist du doch der Schuldner und nicht der Gläubiger.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es geht um zurückgezahlte Erstattungszinsen. D. h. Zinsen, die mal erstattet wurden, z.B. in 2014. In 2014 wurden sie dann als Kapitalerträge versteuert. Zwei Jahre später wird der Bescheid geändert, die Zinsen auf 0 festgesetzt und die Zinsen, die mal versteuert wurden, müssen nun zurückgezahlt werden. In diesem Fall sind es m. E. negative Kapitalerträge.

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        #4
        Das ist m. E. genauso wie bei Nachzahlungszinsen selbst nicht abzugsfähig. Mag ungerecht erscheinen, da Erstattungszinsen versteuert werden müssen, ist aber so gesetzlich geregelt.

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          #5
          Ich muss Kloebi widersprechen, denn es sind -bis zur Höhe der vorherigen Erstattungszinsen- keine wirklichen Nachzahlungszinsen, sondern eine Rückgängigmachung von Erstattungszinsen. Der Betrag ist tatsächlich als negativer Zinsertrag zu erklären bis zur Höhe der ehemaligen Erstattungszinsen.

          Das ist genau wie beim umgekehrten Fall, wenn Jemand Nachzahlungszinsen von 100 € im Jahr X zahlen muss (= nicht berücksichtigungsfähig wegen § 12 Nr. 5 EStG) und im Jahr Y sich diese auf 20 € Erstattungszinsen drehen. 100 € sind dann in Y keine anzusetzenden Erstattungszinsen, sondern eine Rückgängigmachung der Nachzahlungszinsen. Nur die 20 € sind zu versteuern.

          Elsterformular (= das zu installierende Windows-Programm) wird seit Jahren nicht mehr gepflegt und steht nur bis Zeiträume bis 2019 zur Verfügung. Wenn das dann wirklich nicht geht, kannst Du eigentlich nur 0 € eintragen und im Hauptbogen den Sachverhalt unter "sonstige Angaben" erklären. Oder Du probierst "Mein Elster" (= die Web-Anwendung), was ich jetzt aber nicht testen kann.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Lieber Picard777,

            so sehe ich es auch! Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! In MEIN ELSTER geht es leider auch nicht...

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              #7
              Dann bliebe Dir auch da nur der Weg über die Ergänzung im Hauptbogen unter "sonstige Angaben".
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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