Hallo zusammen
Ich bin Studentin und arbeite nebenbei: zunächst hatte ich von März bis September einen Minijob (pauschal versteuert), bei der ich monatlich nicht mehr als 450€ verdient habe, keine Steuern zahlen musste und von der Rentenversicherung befreit war. Für diese Tätigkeit habe ich folglich keinen Lohnsteuerbescheid bekommen. Da ich dort im September als Minijobberin angestellt war, habe ich allerdings Anspruch auf die Energiepreispauschale. Diese wurde mir nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt (da pauschal versteuert), sodass ich diese jetzt über die Steuererklärung beantragen möchte.
Ab Oktober habe ich allerdings zwei neue Jobs angefangen: einen (anderen) Minijob als studentische Hilfskraft und einen Werkstudentenjob. Ich habe mit allen drei Jobs zusammen zusammen im ganzen Jahr 2022 unter 4.000€ verdient, sodass ich unter dem Steuerfreibetrag liege und eigentlich keine Steuererklärung machen müsste. Jedoch muss ich - wenn ich die EPP mit der Anlage Sonstiges beantragen möchte - auch Angaben zu meinen Einkünften in der Anlage N machen, da ich ja mein Einkommen nicht einfach verschweigen kann, oder?
Die Daten für den Werkstudentenjob (Steuerklasse I) entnehme ich der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 und trage es bei den Angaben zum Arbeitslohn für Steuerklasse I ein.
Nun die 1.Frage: Wo trage ich die Einkünfte aus dem 1.Minijob, der pauschal versteuert war, ein?
Da ich im Oktober und November für den (anderen) 2.Minijob und den Werkstudentenjob, welche ich gleichzeitig ausgeübt habe, in Steuerklasse I war und mein Antrag auf den Wechsel in Steuerklasse VI für den Minijob anscheinend erst zu Dezember umgesetzt wurde, war ich nun für den Minijob im Oktober und November in Steuerklasse I und für Dezember in Steuerklasse VI. Ab Dezember wurde dieser Minijob auf den Lohnauszügen als Midijob betitelt, obwohl ich sowohl brutto als auch netto lediglich ca. 100€ monatlich verdient habe. 2.Frage: Teile ich die Einkünfte aus dem 2.Minijob auf die Felder bei Steuerklasse I und Steuerklasse VI auf oder trage ich die Jahreswerte komplett bei Steuerklasse VI ein? Denn eigentlich müsste ich ja rückwirkend für Oktober und November für den Minijob der Steuerklasse 6 zugeteilt sein, sehe ich das richtig?
Vielen Dank!
Ich bin Studentin und arbeite nebenbei: zunächst hatte ich von März bis September einen Minijob (pauschal versteuert), bei der ich monatlich nicht mehr als 450€ verdient habe, keine Steuern zahlen musste und von der Rentenversicherung befreit war. Für diese Tätigkeit habe ich folglich keinen Lohnsteuerbescheid bekommen. Da ich dort im September als Minijobberin angestellt war, habe ich allerdings Anspruch auf die Energiepreispauschale. Diese wurde mir nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt (da pauschal versteuert), sodass ich diese jetzt über die Steuererklärung beantragen möchte.
Ab Oktober habe ich allerdings zwei neue Jobs angefangen: einen (anderen) Minijob als studentische Hilfskraft und einen Werkstudentenjob. Ich habe mit allen drei Jobs zusammen zusammen im ganzen Jahr 2022 unter 4.000€ verdient, sodass ich unter dem Steuerfreibetrag liege und eigentlich keine Steuererklärung machen müsste. Jedoch muss ich - wenn ich die EPP mit der Anlage Sonstiges beantragen möchte - auch Angaben zu meinen Einkünften in der Anlage N machen, da ich ja mein Einkommen nicht einfach verschweigen kann, oder?
Die Daten für den Werkstudentenjob (Steuerklasse I) entnehme ich der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 und trage es bei den Angaben zum Arbeitslohn für Steuerklasse I ein.
Nun die 1.Frage: Wo trage ich die Einkünfte aus dem 1.Minijob, der pauschal versteuert war, ein?
Da ich im Oktober und November für den (anderen) 2.Minijob und den Werkstudentenjob, welche ich gleichzeitig ausgeübt habe, in Steuerklasse I war und mein Antrag auf den Wechsel in Steuerklasse VI für den Minijob anscheinend erst zu Dezember umgesetzt wurde, war ich nun für den Minijob im Oktober und November in Steuerklasse I und für Dezember in Steuerklasse VI. Ab Dezember wurde dieser Minijob auf den Lohnauszügen als Midijob betitelt, obwohl ich sowohl brutto als auch netto lediglich ca. 100€ monatlich verdient habe. 2.Frage: Teile ich die Einkünfte aus dem 2.Minijob auf die Felder bei Steuerklasse I und Steuerklasse VI auf oder trage ich die Jahreswerte komplett bei Steuerklasse VI ein? Denn eigentlich müsste ich ja rückwirkend für Oktober und November für den Minijob der Steuerklasse 6 zugeteilt sein, sehe ich das richtig?
Vielen Dank!
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