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Anlage 2022 gekauft, selbst errichtet und Januar 2023 offiziell In betrieb genommen

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    Anlage 2022 gekauft, selbst errichtet und Januar 2023 offiziell In betrieb genommen

    Die PV Anlagen Komponenten wurden von mir 2022 gekauft,
    Die Anlage habe ich selbst errichtet und im Januar 2023 offiziell In betrieb genommen.
    Ist überall angemeldet ohne Kleinunternehmer Regelung.

    Kann ich die Ust. von der Anschaffung aus 2022 mir über dir Steuer Erklärung wieder holen?
    Wenn ja muss dies über die Regelbesteuerung erfolgen, weil ich eig. lieber als Kleinunternehmer tätig wäre.
    Und über welche Anlage mach ich die Steuer geltend?


    Vielen Dank
    Grüße
    Passoder



    #2
    Wenn ja muss dies über die Regelbesteuerung erfolgen, weil ich eig. lieber als Kleinunternehmer tätig wäre.
    Du musst dich schon entscheiden. Der Vorsteuerabzug ist nur bei Regelbesteuerung möglich. Daran bist du dann 5 Jahre gebunden.

    Geltend macht man die Vorsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung bzw die Umsatzsteuererklärung 2022,

    wenn du 2022 keine Voranmeldungen abgegeben hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Rückmeldung.
      Muss ich für die Umsatzsteuererklärung 2022, eine Anmeldung schon in 2022 getätigt haben?
      Also muss ich ein Unternehmen oder ähnliches anmelden um eine Umsatzsteuererklärung für 2022 machen zu können?

      MFG

      Kommentar


        #4
        Also muss ich ein Unternehmen oder ähnliches anmelden um eine Umsatzsteuererklärung für 2022 machen zu können?
        Den Fragebogen für die steuerliche Erfassung findest du hier: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fseeun

        Wegen der Umsatzsteuer ist die Anmeldung als Unternehmer nach wie vor erforderlich, auch wenn die Anlage nicht einkommensteuerpflichtig ist.

        Ich gehe davon aus, dass die Vorsteuern alle bereits 2022 angefallen sind und du keine Voranmeldung eingereicht hast.

        Dann ist es am einfachsten, gleich die Umsatzsteuererklärung für 2022 einzureichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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