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Macht es bei der Bemessung der zu zahlenden Grundsteuer einen Unterschied, ob sich eine z. B. 60 qm große Wohnung in einem MFH im Erd- oder im Dachgeschoss befindet?
Wenn ja - wo trägt man das ein?
Macht es bei der Bemessung der zu zahlenden Grundsteuer einen Unterschied, ob sich eine z. B. 60 qm große Wohnung in einem MFH im Erd- oder im Dachgeschoss befindet?
Nein, Dachgeschosswohnungen haben bei gleicher Wohnfläche zwar in der Regel eine größere Grundfläche, weil Flächen zwischen 1 und 2 m Höhe
nur zur Hälfte angerechnet werden, maßgeblich ist aber die Wohnfläche. Was die Höhe der Nettokaltmiete angeht, wird die vom Bundesland, Baujahr
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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