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    Grundsteuererklärung

    Macht es bei der Bemessung der zu zahlenden Grundsteuer einen Unterschied, ob sich eine z. B. 60 qm große Wohnung in einem MFH im Erd- oder im Dachgeschoss befindet?
    Wenn ja - wo trägt man das ein?

    #2
    Macht es bei der Bemessung der zu zahlenden Grundsteuer einen Unterschied, ob sich eine z. B. 60 qm große Wohnung in einem MFH im Erd- oder im Dachgeschoss befindet?
    Nein, Dachgeschosswohnungen haben bei gleicher Wohnfläche zwar in der Regel eine größere Grundfläche, weil Flächen zwischen 1 und 2 m Höhe

    nur zur Hälfte angerechnet werden, maßgeblich ist aber die Wohnfläche. Was die Höhe der Nettokaltmiete angeht, wird die vom Bundesland, Baujahr

    und der Mietniveaustufe der Gemeinde beeinflusst. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK, danke, Charlie24 !!!

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