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Spenden eintragen, aber wo?

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    Spenden eintragen, aber wo?

    Ich nutzer Elster seit vielen Jahren, doch in diesem Jahr kann ich die Felder für die Eintragung von Spenden schlicht nicht finden. Es müsste im Hauptvordruck vorkommen. Eine Suche innerhalb eines Formulars gibt es leider nicht. Würde mich über eine kurze Anwort zur Zeilennummer bzw. Menü-Eintrag freuen. Danke

    #2
    Es müsste im Hauptvordruck vorkommen.
    Nein, Spenden müssen in der Anlage Sonderausgaben erfasst werden. Das ist aber schon seit Jahren so.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo nise8181,
      wie charlie schon richtig schrieb, müssen Spenden in der Anlage Sonderausgaben eingegeben werden,und zwar auf Seite2-Zuwendungen, in der Zeile5.
      Dort können beliebig viele Spenden mit Datum, Betrag und Beschreibung erfasst werden. Mit der Schaltfläche neu fügt man eine neu hinzu
      und mit dem Stiftsymbol kann man eine Bestehende editieren, falls ein Fehler drin wäre.

      Gruß Hans

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        #4
        Danke! Hatte mich im Nachhinein nur gewundert, warum die Anlage Sonderausgaben nicht mit vom letzten Jahr übernommen wurde.

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          #5
          Hallo,

          ich hänge mich mal dran. Ist es korrekt dass sei 2017 der Nachweis zu Spenden nur noch vorgehalten werden muss und auf Nachfrage des FA geliefert werden muss?
          Es geht um Spenden >200€.

          Grüße
          Jim

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            #6
            Ist es korrekt dass sei 2017 der Nachweis zu Spenden nur noch vorgehalten werden muss und auf Nachfrage des FA geliefert werden muss?
            Das ist korrekt, Belege müssen von wenigen Ausnahmen abgesehen nur noch vorgehalten werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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