Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuerbescheid falsch

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuerbescheid falsch

    Hallo;
    ich habe den Grundsteuerbescheid erhalten und dagegen sofort Widerspruch eingelegt. Das war vor einigen Monaten. Dazu gibt es bis heute keinerlei Reaktion. Weiterhin habe ich jetzt gehört, dass man keinen Widerspruch einlegen kann, was ich nicht glauben kann. Was natürlich der Fall ist; die Sachbearbeiter haben jede Menge Anträge zu bearbeiten. Weis in dieser Sache jemand Bescheid ?
    Wie gesagt, der Widerspruch ist längst raus und sollte auch Gültigkeit haben.........richtig ?
    Gruss

    #2
    Normalerweise sollte der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung haben. Ich gehe davon aus dass auch beim Grundsteuerbescheid der Rechtsbehelf Einspruch heißt.

    Solltest Du Deinen Rechtsbehelf als Widerspruch bezeichnet haben, dann nehme ich an, dass das Finanzamt ihn in einen Einspruch umdeuten wird. Wenn nicht, dann sollte allerdings trotzdem eine Reaktion erfolgen.

    Oder geht es wirklich um den Grundsteuerbescheid, der von der Gemeinde erlassen wird? Wenn es um Deine Erklärung zum 01.01.2022 geht, dann wirst Du ja noch keinen Bescheid von der Gemeinde haben.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 13.03.2023, 13:50.

    Kommentar


      #3
      Ergänzend zum Rüsseltier: Untrügliches Zeichen, ob es Widerspruch oder Einspruch heißt, ist das Wort in der Rechtsbehelfsbelehrung. Die darf man auch ruhig lesen, die ist nicht als Einwickelpapier für den Biomüll gedacht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Wenn man Einspruch gegen einen Bescheid über den Grundsteuerwert einlegt, sollte man auch konkrete Gründe dafür angeben.

        So wie das in BW empfohlen wurde, nämlich einfach zu behaupten, die Neuregelung sei verfassungswidrig, scheint mir persönlich

        das wenig erfolgversprechend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die Frage ist doch auch, lohnt es sich überhaupt selber Einspruch einzulegen?
          Wenn eine entsprechende Klage anhängig wird wegen Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Grundsteuermessbeträge gibt es eigentlich nur 2 mögliche Ausgänge:
          - das BVerfG verwirft die Neuregelung und dann müssten eigentlich alle Bescheide auf Grund der Neuregelunmg wieder kassiert werden unabhängig davon, ob man selbst Einspruch eingelegt hat
          - die Klage wird verworfen mit der Folge, dass die Einsprüche als unbegründet zurückgewiesen werden
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            @ Charlie24 ja das ist nun mal so; die Sachbearbeiter müssen da einen Job machen den sie nicht so ganz beherrschen !!! Ich bin Vermesser und habe täglich mit dem Katasteramt zu tun und pflege auch schon mal für diese Leute Daten in die Datenbank ein da die es selbst nicht geschafft bekommen. Weiterhin habe ich Freunde in der Abteilung "Grundstücksbewertung" sitzen und die stimmen mir voll und ganz zu !! und..........ich habe zum Widerspruch Einspruch oder sonst was einiges an Beweisen beigefügt, wobei ich anzweifele dass die Sachbearbeitung das Fachwissen hat soetwas richtig zu beurteilen, denn dann hätte man mir z.B. eine Parzelle im Hinterland nicht mit der gleichen Bewertung wie vorne das Bauland eingetragen. Es gibt dazu Unterlagen im Internet die mitlerweile jedem zugänglich sind und da sieht man auch ganz klar: Grundstück Parzelle xxx = 8 € Wert und bewertet wurden 290 € , das nur als eines der Beispiele; von daher ist mein Einspruch berechtigt und mit Beweisen eingereicht worden. Eine Anwaltskanzlei in Frankfurt hat dies behautpep, dass man keinen Widerspruch Einspruch einlegen kann.......ich lese sehr wohl das Einwickelpapier für den Biomüll.......... es macht doch immer wieder SPaß in den Foren was man so als Reaktion auf seine Frage zu lesen bekommt.
            Frage: Widerspruch ja/nein ENDE
            Alles andere erledige ich selbst !!
            Gruss

            Kommentar


              #7
              Widerspruch nein, Einspruch ja.

              Kommentar

              Lädt...
              X