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Doppelgarage auf landwirtschaftlichem Grundstück mit eigenem Az. in NRW

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    Doppelgarage auf landwirtschaftlichem Grundstück mit eigenem Az. in NRW

    Hallo, ich habe zwei gesonderte Erklärungen für die Grundsteuer zu machen.

    1. Grundstück mit EFH

    2. Grundstück Land- und Forstwirtschaft

    Auf dem zweiten Grundstück befindet sich eine Streuobstwiese und eine Doppelgarage.
    Laut Geobasis.nrw für Grundsteuer A sind 1693 qm Streuobstwiese mit EMZ 542 / 270 qm Grünanlage
    und 324 qm Wohnbaufläche. Hier steht eine Doppelgarage mit Grundfläche 49 qm.

    Meine Frage ist nun wo und wie ich die Garage erkläre.

    Über einen Tip wäre ich sehr dankbar….


    Viele Grüße, Stephan

    #2
    Wenn die Doppelgarage zum EFH gehört, müssen jedenfalls die Wohnbaufläche und die 2 Stellplätze in der Erklärung für das EFH erfasst werden.

    In der Erklärung für die Landwirtschaft entfallen dann die 324 m² Wohnbaufläche. Wo die 270 m² Grünanlage hingehören, kann ich aus der Ferne

    nicht beurteilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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