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Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 48

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    Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 48

    Ich habe für 2022 in der Anlage Vorsorgeaufwand unter "7 - Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" / Zeile 48 mehrere Haftpflicht- und Unfallversicherungen angegeben, - Gesamtsumme 849,00 €. Diese werden in der detaillierten Steuerberechnung jedoch überhaupt nicht angezeigt, - auch nicht als nicht abziehbar.
    Die Gesamtsumme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 5.444,00 € (Ehepaar).

    #2
    Zitat von Nick1307HL Beitrag anzeigen
    Ich habe für 2022 in der Anlage Vorsorgeaufwand unter "7 - Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" / Zeile 48 mehrere Haftpflicht- und Unfallversicherungen angegeben, - Gesamtsumme 849,00 €. Diese werden in der detaillierten Steuerberechnung jedoch überhaupt nicht angezeigt, - auch nicht als nicht abziehbar.
    Die Gesamtsumme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 5.444,00 € (Ehepaar).
    Ja, ist so. Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen schon durch KV+PV überschritten.

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      #3


      HalloNick1307H

      Man kann als Ehepaar maximal 2800€ als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Wird der Betrag schon durch die KV/PV überschritten,
      ist es müssig weitere Versicherungen anzugeben.

      Gruß - Hans

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        #4
        Maximal 2.800 € pro Person. Allerdings beträgt dieser Betrag in den allermeisten Fällen (sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Familienversicherte, Beamte) nur 1.900 € pro Person.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Vielen Dank für die Antworten. - Mich hatte irritiert, dass die 5444,00 € nicht nachvollzogen werden können (weder 2 x 1900,00 noch 2 x 2800,00)

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            #6
            Das folgende Zitat ist im Netz vielfach zu finden:
            "Im Jahr 2022 beträgt der Höchstbetrag 25.639 Euro (51.278 Euro). Absetzbar sind dann schon 94 Prozent, also bis zu 24.101 Euro (48.202 Euro)."

            Wie bedeutet das dann in diesem Zusammenhang?

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              #7
              Mich hatte irritiert, dass die 5444,00 € nicht nachvollzogen werden können
              Beiträge zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden in (fast) tatsächlicher Höhe berücksichtigt, unabhängig von

              den Höchstbeträgen. (Fast) heißt: Ist in der GKV ein Krankengeldanspruch mitversichert, wird der KV-Beitrag um 4% gekürzt. Das sieht man

              aber in der Steuerberechnung. Alle anderen Vorsorgeaufwendungen sieht man nur dann, wenn sie steuerlich ganz oder teilweise berücksichtigt

              werden.


              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Im Jahr 2022 beträgt der Höchstbetrag 25.639 Euro (51.278 Euro). Absetzbar sind dann schon 94 Prozent, also bis zu 24.101 Euro (48.202 Euro)."
                Das betrifft Beiträge für die Altersvorsorge ohne Riester, also Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und für sog. Rürup-Renten.

                Mit den Höchstbeträgen für weitere Vorsorgeaufwendungen besteht da kein Zusammenhang.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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