Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentenbescheid

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rentenbescheid

    Guten Morgen,

    mein Mann ist seit Januar 2022 in Rente. Gibt es generell einen jährlichen Rentenbescheid für die Steuererklärung, oder nimmt man einfach den aktuellen Rentenbescheid für die Eintragung?

    Für Antworten auf meine Frage, im Voraus vielen Dank!


    #2
    Das mit der Rente ist in den ersten beiden Jahren etwas komplizierter. Es empfiehlt sich, von der Rentenversicherung telefonisch oder online eine Bescheinigung zur Vorlage beim FA anzufordern. Noch einfacher ist der elektronische Bescheinigungsabruf. Dort ruft meinElster die Daten auf, die die RV an das FA übermittlet und fügt sie auf Wunsch in die Steuererklärung ein.

    Kommentar


      #3
      Die von Kloebi erwähnte schriftliche Bescheinigung ist über https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ online bestellbar, dort über den Punkt "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)". Auch wenn es anders klingt, erfolgt der Versand der Bescheinigung ab dem angegebenen Jahr dann jährlich automatisch.

      Ansonsten hätte ich es andersrum als Kloebi ausgedrückt, dass die Rente nach dem zweiten Jahr komplizierter wird, weil man ab dann ohne die bescheinigten Daten den Rentenanpassungsbetrag selbst ausrechnen müsste.

      Kommentar


        #4
        Auch wenn es anders klingt, erfolgt der Versand der Bescheinigung ab dem angegebenen Jahr dann jährlich automatisch.
        Man darf natürlich kein Endjahr eingeben, also das Feld bis Kalenderjahr einfach leer lassen.

        Im Jahr 2022 ist jedenfalls noch kein Rentenanpassungsbetrag anzugeben, da kann man einfach den Rentenbruttobetrag in der Anlage R

        erfassen und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 14.03.2023, 12:26. Grund: Grammatikfehler
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ansonsten einfach den Bescheinigungsabruf von "Mein ELSTER" nutzen. Da bekommt man auch die richtigen Daten ohne dies extra bei der RV beantragen zu müssen und als zusätzlichen Bonus werden die Daten auch direkt in der Steuererklärung eingefügt.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          Lädt...
          X