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Steuerfreibetrag für behindertes Kind beantragen (ElStam)

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    Steuerfreibetrag für behindertes Kind beantragen (ElStam)

    Hallo zusammen,

    ich habe ein schwerbehindertes Kind mit Pflegestufe IV, für das es einen Schwerbehindertenfreibetrag von mittlerweile 7.400 EUR im Jahr gibt. Die letzten Jahre habe ich den Freibetrag immer in der Einkommenssteuererklärung angegeben; es gab auch nie ein Problem seitens des Finanzamtes. Aufgrund von Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen möchte ich diesen Freibetrag aber jetzt in ElStam eintragen lassen, damit er bereits im laufenden Jahr bei den Abzügen zu meinen Einkünften berücksichtigt wird.

    Das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" habe ich bereits gefunden und gehe davon aus, dass ich nur den Hauptvordruck und die Anlage Kind brauche. Jetzt möchte ich aber nicht jedes Jahr den Antrag erneut stellen müssen - ein behindertes Kind wird leider nicht plötzlich unbehindert, sondern der Zustand wird leider ewig so bleiben und demnach auch der Freibetrag.

    Kann mir jemand sagen, für welchen Zeitraum maximal man die Übertragung des Schwerbehindertenfreibetrages in der Anlage Kind beantragen kann, und wo man diese Dauer eingibt? Mir ist bisher nichts besseres eingefallen, als im Kommentarfeld in Anlage Kind reinzuschreiben, dass ich den Freibetrag gern dauerhaft hätte. Hab den Entwurf noch nicht abgeschickt. Und muss ich danach dem Arbeitgeber Bescheid geben, oder passiert das durch das Finanzamt automatisch?
    Danke schon mal für Eure Hilfe!

    P.S.: Die Finanzverwaltung NRW schreibt auf ihrer Homepage:
    Die Freibeträge müssen grundsätzlich jedes Jahr neu beantragt werden. Auf Antrag (Zeile 21 und Zeile 22) ist eine zweijährige Gültigkeit möglich. Eine Ausnahme besteht für Kinder unter 18 Jahren und Menschen mit Behinderungen. Der Freibetrag für Kinder unter 18 Jahren ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gültig. Den Freibetrag für Menschen mit einer Behinderung müssen Sie nur dann neu beantragen, wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder sich der Grad der Behinderung geändert hat.
    https://www.finanzamt.nrw.de/steueri...ssigungsantrag

    Da steht aber nicht, wie und wo ich das eintrage.
    Zuletzt geändert von eq12345; 14.03.2023, 11:44.

    #2
    ... und gehe davon aus, dass ich nur den Hauptvordruck und die Anlage Kind brauche.
    Du benötigst auch die Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen. Es muss Seite 2 - Außergewöhnliche Belastungen ausgefüllt werden.

    Dort kann auch angegeben werden, dass es keine Befristung gibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hier besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale und den Pflegepauschbetrag zu beantragen.
      Der Arbeitgeber erhält die Daten automatisch beim nächsten ELSTAM-Abruf und berücksichtigt sie rückwirkend.

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        #4
        Hallo eq12345,

        ich würde für das Kind einen "Schwerbehinderten-Ausweis" beim "Versorgungsamt", im Ministerium für Familie und Soziales, beantragen.
        Für Kinder wird der bis zum 10. Lebensjahr befristet, weiter dann bis 20 Jahre, darüberhinaus kann er dann unbefristet ausgestellt werden.

        Dessen Daten kann man dann in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen auf Seite1, Zeile4+5 eintragen-Gültigkeit, Grad der Behinderung, etc.

        Außerdem kann man damit auch "Parkerleichterungen" beantragen-"Rollstuhlfahrer-Parkplatz" oder evtl.
        freie Beförderung im Nahverkehr - für Hilflosen und Begleitperson, je nach erteiltem Merkzeichen.

        Gruß - Hans

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          #5
          Die Zuständigkeit der Behörden für Entscheidungen nach dem Schwerbehindertengesetz ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, daher immer erst mal schauen an wen man sich wenden muss.

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            #6
            Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
            Hallo eq12345,

            ich würde für das Kind einen "Schwerbehinderten-Ausweis" beim "Versorgungsamt", im Ministerium für Familie und Soziales, beantragen.
            Für Kinder wird der bis zum 10. Lebensjahr befristet, weiter dann bis 20 Jahre, darüberhinaus kann er dann unbefristet ausgestellt werden.
            Danke für den Tipp; den Ausweis haben wir schon seit vielen Jahren. Mir ging es tatsächlich nur um die Vorgehensweise bei der Eintragung des Freibetrages. In NRW wird der Ausweis übrigens beim zuständigen Kreissozialamt beantragt.

            Habe allerdings jetzt eine Folgefrage: Meine Frau und ich möchten von Steuerklasse 3/5 auf 4 mit Faktor umsteigen. Kann mir jemand sagen, ob man den Faktor zusätzlich zu Freibeträgen beantragen kann, oder beides alternativ ist? Schließlich werden, soweit ich mich da eingelesen habe, beim Faktor bereits einige Freibeträge angesetzt.
            Zuletzt geändert von eq12345; 14.03.2023, 19:41.

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              #7
              Hallo eq12345

              Bei Lohn-Steuerklasse mit Faktor bekommt der eine einen Freibetrag, der andere einen "Malus"-Betrag eingetragen.
              Hiermit kann man den unterjährigen Lohnsteuerabzug sozusagen feinabstimmen.

              Mit dem Behindertenfreibetrag hat das aber nichts zu tun. Der wird bei der Einkommensteuererklärung, bei der ja alle Einkommensarten,
              wie Löhne, Zinserträge, Erlöse aus Vermietung usw.zusammengefasst werden, direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, siehe Einkommensteuerbescheid.

              Gruß - Hans

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                #8
                Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                Bei Lohn-Steuerklasse mit Faktor bekommt der eine einen Freibetrag, der andere einen "Malus"-Betrag eingetragen.
                Hiermit kann man den unterjährigen Lohnsteuerabzug sozusagen feinabstimmen.
                4 mit Faktor hat nichts mit dem Eintragen eines Freibetrags bzw. Hinzurechnungsbetrags zu tun. Insbesondere ist der Faktor für beide Eheleute gleich und kleiner 1.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Du benötigst auch die Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen. Es muss Seite 2 - Außergewöhnliche Belastungen ausgefüllt werden.

                  Dort kann auch angegeben werden, dass es keine Befristung gibt.
                  Hallo Charlie24,
                  erst Mal vielen Dank für Deine Hilfe. Ich habe also jetzt die Anlage Sonderausgaben, Seite 2, mit den Daten meines schwerbehinderten Kindes ausgefüllt. Der Schwerbehindertenausweis ist unbefristet gültig, also habe ich in Zeile 21 das Endedatum offen gelassen (wie in der jährlichen Einkommensteuererklärung).

                  Eine Frage habe ich allerdings noch zur Anlage "Kind", im Abschnitt "Berücksichtigung des Kindes in den ElStAM". Und zwar kreuze ich Zeile 42, Buchstabe f an ("Ich beantrage die Berücksichtigung in den ELStAM, weil das Kind sich wegen einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst finanziell unterhalten kann."). In Zeile 41 kann man ein von-bis Datum eingeben, man kann die Zeile aber auch leer lassen. Nicht akzeptiert wird die Eingabe eines Beginndatums ohne Endedatum. Frage: Wenn ich möchte, dass der Freibetrag ab sofort bis in alle Ewigkeit (oder, falls ich wider Erwarten doch irgendwann mal sterbe, zumindest bis dahin) berücksichtigt wird - soll ich dann die Zeile 41 leer lassen ?

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                    #10
                    ... berücksichtigt wird - soll ich dann die Zeile 41 leer lassen ?
                    Das muss ich mir auch erst ansehen. Wie alt ist denn das Kind jetzt ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das muss ich mir auch erst ansehen. Wie alt ist denn das Kind jetzt ?
                      30 Jahre. Und Schwerbehindertenausweis seit 20 Jahren.
                      Zuletzt geändert von eq12345; 14.03.2023, 22:26.

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                        #12
                        In Zeile 41 kann man ein von-bis Datum eingeben, man kann die Zeile aber auch leer lassen.
                        Ich plädiere für leer lassen und in Zeile 42 nur den Grund f auswählen. Das erscheint mir logischer als die Angabe eines Zeitraums.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Ich plädiere für leer lassen und in Zeile 42 nur den Grund f auswählen. Das erscheint mir logischer als die Angabe eines Zeitraums.
                          Danke, sehe ich genauso. Ich werde mich bei Gelegenheit melden, was das Finanzamt davon gehalten hat.

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                            #14
                            Den Antrag auf die Fahrtkostenpauschale (Zeile 87 bis 89 der Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen) nicht vergessen !
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Den Antrag auf die Fahrtkostenpauschale (Zeile 87 bis 89 der Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen) nicht vergessen !
                              Die Fahrtkostenpauschale und die Pflegepauschale möchte ich absichtlich nicht als Freibetrag beantragen, damit ich in jedem Fall bei der Steuererklärung eine Erstattung bekomme. Ich hab 'nen Horror vor Nachforderungen.

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