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Grundsteuer- 2 Flurstücke mit unterschiedlichen Besitzanteilen

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    Grundsteuer- 2 Flurstücke mit unterschiedlichen Besitzanteilen

    Hallo Gemeinde,

    ich muss meine Grundsteuer erneut einreichen, da wir letzten August in unser Haus eingezogen sind. Hier stehe ich nun vor 1-2 kleineren Problemen.
    Zur Ausgangslage:

    Ursprünglich 2 Flurnummer ( Teil 1 Besitzanteil Ich/Meine Ehefrau 50:50 / Teil 2 100% Ehefrau)
    Im Zuge des Neubaus haben wir unser Grundstück neu vermessen lassen. Von beiden Flurnummern wurden je ein kleiner Teil abgegrenzt (jetzt also 4 Flurnummern)
    Die beiden neuen Flurstücke stellen nun den Baugrund dar (Mit den Besitzenteilen wie oben beschrieben).
    Im Hauptvordruck kann ich nun mich und meine Frau als Eigentümer angeben, jedoch die Besitzanteile in dieser Konstellation nicht eintragen.

    Hat hier jemand eine Idee wie ich dies bewerkstelligen könnte?

    Zusätzlich habe ich für die beiden neuen Grundstücke ja noch kein Aktenzeichen..Woher bekomme ich das nun wieder?


    Bereits ein herzliches Danke für jede Antwort

    #2
    Ich habe ein Verständnisproblem. Man kann natürlich Flurstücke neu vermessen und parzellieren lassen,

    aber welche Flächen zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, richtet sich nach der Verkehrsauffassung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe diese Verständnisproblem auch ;-)

      Wir müssen nun eben für die beiden, neu Erschaffenen, Flurnummer mit dem Wohngebäude darauf eine neue Grundsteuererklärung abgeben, da die beiden ursprünglichen Flurnummer lediglich Landwirtschaftliche Fläche waren.
      Nur kann ich die Eigentumsverhältnisse eben nicht separat pro Flurstück in der Erklärung angeben

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        #4
        Nur kann ich die Eigentumsverhältnisse eben nicht separat pro Flurstück in der Erklärung angeben
        Du kannst doch die persönlichen Eigentumsverhältnisse auch anhand der m²-Werte der Wohnbauflächen über Zähler und Nenner angeben.

        Nehmen wir an, die Teilfläche, die euch je hälftig gehört, hat 400 m² und die Teilfläche, die deiner Frau allein gehört, hat 500 m².

        Dann sind das zusammen 900 m², das wäre dann der Nenner. Bei dir wäre der Zähler dann 200, bei deiner Frau 700. In meinem

        Beispiel könnte man die Werte dann noch runterkürzen, aber notwendig ist das nicht und bei ungeraden m²-Werten auch nicht immer möglich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zusätzlich habe ich für die beiden neuen Grundstücke ja noch kein Aktenzeichen..Woher bekomme ich das nun wieder?
          Das musst du beim Finanzamt anfordern. Ohne Aktenzeichen kann die neue wirtschaftliche Einheit nicht erklärt werden.

          Auch die Erklärung für die Landwirtschaft muss angepasst werden. Die verbleibenden Flächen sind ja kleiner geworden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du kannst doch die persönlichen Eigentumsverhältnisse auch anhand der m²-Werte der Wohnbauflächen über Zähler und Nenner angeben.

            Nehmen wir an, die Teilfläche, die euch je hälftig gehört, hat 400 m² und die Teilfläche, die deiner Frau allein gehört, hat 500 m².

            Dann sind das zusammen 900 m², das wäre dann der Nenner. Bei dir wäre der Zähler dann 200, bei deiner Frau 700. In meinem

            Beispiel könnte man die Werte dann noch runterkürzen, aber notwendig ist das nicht und bei ungeraden m²-Werten auch nicht immer möglich.
            Hmmm, ok das wäre die Lösung.....Super. Danke dir

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