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Maximal 3x Kinderfreibetrag trotz 4 Kindern? Bug?

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    Maximal 3x Kinderfreibetrag trotz 4 Kindern? Bug?

    Guten Abend,

    Bei der Vorabberechnung meiner Lohnsteuer(rückzahlung) durch Elster werden vom Einkommen nur die Kinderfreibeträge meiner 3 ältesten Kinder abgezogen, der jüngste fehlt in der Liste. Auch das Kindergeld das auf die resultierende Steuer wieder hinzugerechnet wird ist nur das der 3 ersten Kinder.
    Bei Berechnung des Solis wird aber korrekterweise der Kinderfreibetrag für alle 4 Kinder abgezogen.

    Ich habe testweise ein fünftes Kind angelegt und das Ergebnis verändert sich nicht - nur die 3 ersten werden angezeigt. Gleiches Ergebnis wenn ich meinen jüngsten entferne. Erst wenn ich Kind Nummer 3 entferne, sehe ich die Auswirkungen auf die Steuer (da der Freibetrag für mich etwas günstiger ist als das Kindergeld.)



    Jetzt könnte man denken, das ist nur in der Vorschau so, das Finanzamt selbst macht das dann richtig. Denkste: Ich habe mit den Steuerbescheid vom letzten Jahr genauer angeschaut - auch da werden nur 3 Kinder aufgeführt...

    Das ist doch ein Bug in der Software? Oder verstehe ich etwas nicht und es werden einfach nur maximal 3 Kinder angerechnet?

    Gruß
    RS1980
    Zuletzt geändert von RS1980; 15.03.2023, 00:28. Grund: Problem gelöst

    #2
    Ich habe mir mittlerweile selbst einen Reim daraus machen können:
    Ich verdiene einfach zu wenig, daher hat der Kinderfreibetrag des 4. Kindes weniger Benefit für mich als das Kindergeld - und somit wird er auch hier nicht aufgeführt.
    Mit testweise 20k€ mehr taucht auch plötzlich der Freibetrag und das Kindergeld von Nummer 4 in der Steuererklärung auf.
    Da muss ich wohl mit meinem Chef reden ;-)

    Kommentar


      #3
      Da muss ich wohl mit meinem Chef reden ;-)
      Die Günstigerprüfung erfolgt für jedes Kind einzeln. Wenn die für 3 Kinder zugunsten des Kinderfreibetrags ausgeht, gehörst du

      jedenfalls nicht zu den Armen im Lande. Ob der Chef da wirklich Mitleid hat, keine Ahnung ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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