Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ESt 1A für Schwerbehinderten mit mehreren Einkunftsarten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ESt 1A für Schwerbehinderten mit mehreren Einkunftsarten

    Für meinen verstorbenen schwerbehinderten Bruder muss ich für frühere Jahre die ESt-Erklärung erstellen.

    Er hatte mehrere Einkunftsarten:
    • Anlage R - da volle Erwerbsunfähigkeit (100% schwerbehindert, G & H)
    • Anlage N - Angestelltentätigkeit in einer beschützenden Werkstätte (die Rentenversicherung wurde vom AG bezahlt)
    • Anlage N - Versorgungsbezüge in Form von Waisengeld, da Sohn eines Beamten.
    Die Waisenrente habe ich in der Anlage N als 2. Angabe Arbeitslohn eingetragen und
    die dafür abgeführten KV & PV Beiträge unter Vorsorgeaufwand Zeilen 12 + 14 eingetragen.

    Diese Themen sind mir noch unklar:
    1. In der LSt.Bescheinigung für die Waisenrente stehen nun 2 Werte, von denen ich nicht weiß, wo ich sie in ELSTER eintragen kann:
    - Zeile 29 im LSt.bescheid: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
    - Zeile 31 im LSt.bescheid: Sterbegeld / Nachzahlung Versorgungsbezüge


    2. Ergänzende Angaben im Vorsorgeaufwand zu Personen ohne gesetzliche Rentenversicherungpflicht.
    Nach mehreren Versuchen, bei denen Elster Fehler monierte, habe ich es nun so ausgefüllt:
    Zeile 53: "es bestand keine gesetzl. RV-Pflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit als Beamter" JA (die anderen beiden Optionen treffen noch weniger zu)
    Zeile 56: "Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand Anwartschaft auf Altersversorgung" JA
    Zeile 57: "Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben" JA
    Zeile 59: "Es wurde Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis - insb. Betriebsrente/Werkspension - bezogen, bei dem es sich nicht um steuerbeg. Versorg.bezüge handelt: JA

    macht das Sinn?

    #2
    Anlage R - da volle Erwerbsunfähigkeit (100% schwerbehindert, G & H)

    Ja.

    Wichtig ist außerdem die Anlage außergewöhnliche Belastungen und dort den Behindertenpauschbetrag, ab 2021 auch die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, zu beantragen. Nachweis in Form eines Schwerbehindertenausweises liegt sicher vor.



    Anlage N - Angestelltentätigkeit in einer beschützenden Werkstätte (die Rentenversicherung wurde vom AG bezahlt)

    D. h. es bestand durchaus Rentenversicherungspflicht, nur die Beiträge wurden alleine vom Arbeitgeber bezahlt.


    Anlage N - Versorgungsbezüge in Form von Waisengeld, da Sohn eines Beamten.

    Richtig.


    Die Waisenrente habe ich in der Anlage N als 2. Angabe Arbeitslohn eingetragen und
    die dafür abgeführten KV & PV Beiträge unter Vorsorgeaufwand Zeilen 12 + 14 eingetragen.

    Mit Waisenrente meinst Du das schon erwähnte Waisengeld, ja? Es gibt keine Waisenrente von der GRV, richtig?

    Diese Themen sind mir noch unklar:
    1. In der LSt.Bescheinigung für die Waisenrente stehen nun 2 Werte, von denen ich nicht weiß, wo ich sie in ELSTER eintragen kann:
    - Zeile 29 im LSt.bescheid: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

    Anlage N Zeile 12



    - Zeile 31 im LSt.bescheid: Sterbegeld / Nachzahlung Versorgungsbezüge

    Anlage N Zeile 15


    2. Ergänzende Angaben im Vorsorgeaufwand zu Personen ohne gesetzliche Rentenversicherungpflicht.
    Nach mehreren Versuchen, bei denen Elster Fehler monierte, habe ich es nun so ausgefüllt:
    Zeile 53: "es bestand keine gesetzl. RV-Pflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit als Beamter" JA (die anderen beiden Optionen treffen noch weniger zu)
    Zeile 56: "Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand Anwartschaft auf Altersversorgung" JA
    Zeile 57: "Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben" JA
    Zeile 59: "Es wurde Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis - insb. Betriebsrente/Werkspension - bezogen, bei dem es sich nicht um steuerbeg. Versorg.bezüge handelt: JA




    macht das Sinn?


    Nein das macht keinen Sinn. Es bestand ja durchaus Rentenversicherungspflicht, er musste nur keine eigenen Beiträge zahlen. Also alles offen lassen (das bedeutet nein).
    Zuletzt geändert von Telepeter; 15.03.2023, 01:41.

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort, Telepeter.

      Ich habe alles umgesetzt und nun gibt es keine Fehler mehr!

      Zu 2: "Ergänzende Angaben im Vorsorgeaufwand zu Personen ohne gesetzliche Rentenversicherungpflicht"

      und den og. Zeilen 53 - 59 habe ich noch die Nachfrage, ob die möglichen Unterpunkte vielleicht im Bezug auf Waisengeld relevant sein könnten?

      Mein Bruder war ja "nur" behilifeberechtigter Sohn und hat selbst keinen Arbeitslohn als Beamter erzielt.

      Kommentar


        #4
        Zitat von ABMarsch Beitrag anzeigen

        Zu 2: "Ergänzende Angaben im Vorsorgeaufwand zu Personen ohne gesetzliche Rentenversicherungpflicht"

        und den og. Zeilen 53 - 59 habe ich noch die Nachfrage, ob die möglichen Unterpunkte vielleicht im Bezug auf Waisengeld relevant sein könnten?
        .
        Nein.

        Angaben sind hier nur zu machen wenn keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht (2022 Zeilen 52-55)
        oder
        Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis bezogen wurde (2022 Zeile 56).

        Hier besteht Rentenversicherungspflicht und das Waisengeld ist kein Arbeitslohn (bzw. lediglich Versorgungsbezug).

        Vor 2022 gab es noch die Zeilen 57 und 58; Zeile 59 habe ich zurück bis 2017 in den Formularen nicht gefunden. Da wurden in den letzten Jahren Punkte weggelassen.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 15.03.2023, 13:51.

        Kommentar


          #5
          Danke, Telepeter!

          Ich hatte vergessen hier das Jahr anzugeben: ich erstelle aktuell die Erkärung ist für das Jahr 2017.

          Ja der Tat: in der WfbM war er pflichtversichert.
          Doch das Waisengeld war nicht RV-pflichtig.

          Bzgl. Waisengeld hatte ich bei der Suche gelesen:
          "Waisengeld = Einnahmen aus früherem Dienstverhältnis" sowie
          bei Haufe.de: "Waisengeld ist Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"
          was für mich nach einem JA bei den Zeilen 53, 57 aussah.

          Zeile 59: da hab ich mich vertippt; es sollte 58 heißen.
          Als Laie ist es schwer da durchzusteigen, zumal die überwiegende Mehrzahl der Treffer nur "Waisengeld-Rechner" sind.

          Ich geb das jetzt mal so ab; zumal eh keine Steuern nachzuzahlen sind.
          In den Folgejahren kann das anders aussehen, da seine Einnahmen in Anlage V gestiegen sind.
          Andererseits sind auch die Pauschbeträge gestiegen.
          Mal schauen.....

          Jedenfalls schon mal ein großes Danke schön für die schnelle Antworten!

          Kommentar


            #6
            Bzgl. Waisengeld hatte ich bei der Suche gelesen:
            Waisengelder gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (siehe § 19 Abs. 1 Nr.2 EStG)

            Gleichzeitig gehören Waisengelder zu den Versorgungsbezügen (siehe § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG)

            Ich würde die Erklärung ohne ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen übermitteln. Das ist alles nicht einschlägig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              danke schön!
              Ich habe vorhin schon abgegeben und vergnüge mich jetzt mit dem Jahr 2018.

              Kommentar


                #8
                ... und vergnüge mich jetzt mit dem Jahr 2018.
                Ein Vergnügen ist das erfahrungsgemäß nicht wirklich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X