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BW Grundsteuer A - Bruchteilsgemeinschaft - Erfassung der Flächen

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    BW Grundsteuer A - Bruchteilsgemeinschaft - Erfassung der Flächen

    Guten Tag,

    Von einem Grundstück gehört mir die Hälfte. Von dem anderen Eigentümer sind nur die Angaben eines älteren Grundbuchauszugs bekannt. Das Eigentum der Hälfte kam durch Kauf zustande. Vorher gab es kein Eigentum an dem Grundstück (also keine Erbengemeinschaft bzw. zu dem Eigentümer der anderen Hälfte besteht keinerlei Beziehung).

    Wie erfasse ich die hälftige Fläche mit abweichender Nutzung lt. Geoportal?

    Hier meine Interpretation der Erfassung anhand der mir verfügbaren Informationen:
    • Eigentumsverhältnisse - Zeile 23: hier habe ich schon den Tip bekommen: "Bruchteilsgemeinschaft". Das hab ich recherichiert und scheint zu passen. Danke.
    Allerdings bin ich mir noch unsicher, wie ich die anderen Zeilen korrekt füllen kann:
    • Eigentümer nur ich (Zeile 41ff) mit Anteil am Grundstück: 1/2 (Zähler/Nenner- Zeile 51)?
    • Das Flurstück wird mit der Gesamtfläche angegeben oder mit "meiner" Hälfte (Anlage Zeile 5)?
    • "Meine" hälftige Nutzung weicht von den Angaben des Geoportals leicht ab.
      Bei der Art der Nutzung erfasse ich dann meine Hälfte der Gesamt-Fläche mit der jeweiligen richtigen Art der Nutzung (Anlage Zeile 7)?

    Ist das so richtig?


    Danke für Eure Einschätzung und viele Grüße
    Rianis

    #2
    In der Hilfe zu den Formularen für BW habe ich folgenden Hinweis gefunden:

    Für den Fall, dass Sie Miteigentümer eines Flurstücks sein sollten, tragen Sie bitte 100 % der amtlichen Fläche in das Feld amtliche Fläche
    bei den allgemeinen Angaben zum Flurstück und den Bruchteil der Ihnen gehörenden Fläche als Teilfläche bei Art der Nutzung in die
    entsprechenden Felder „Fläche der Nutzung“ ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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