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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Guten Abend zusammen,

    habe gestern das Formular St. Erfassung abgeschickt. Eben nun nochmal angesehen und gemerkt, das dort eine falsche Einkommenssteuernummer eingetragen ist.
    Beim ausfüllen des Formulars wurde diese automatisch eingefügt. Ist aber eine falsche. Wie und warum das passiert ist, kann ich nicht sagen.
    Meine Frage wäre, wie kann ich das korrigieren? Formular neu senden?

    #2
    Habe eben mal alte Bescheide durchgesehen. Die St.Nr. die Elster eingefügt hat war von 2012. Danach gab es einen Umzug und somit eine Änderung des FA und somit auch eine neue St.Nr.
    Ident. Nummer passt allerdings. Kann/muss ich nun am gesendeten Formular was ändern?
    Bitte um Hilfe.
    Danke

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      #3
      Das kann ja dann nur aus einem Profil kommen, anders kann ich mir das nicht vorstellen.

      Das Finanzamt, bei dem der Fragebogen jetzt landet, wird diesen dann schon weiterleiten. Womöglich geht's schneller, wenn Du ihn nochmal mit den richtigen Daten hinterherschickst.

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        #4
        Danke für die rasche Antwort. Ja, die falsche Nummer stand im Profil. Wüsste aber nicht das ich die eingetragen habe. Schließe es aber auch nicht aus, das beim schnell schnell Profil anlegen ein alter Bescheid als Vorlage diente. Asche auf mein Haupt.
        Also du meinst, einfach nochmal "richtig" neu ausfüllen und absenden. Die FA kommen dann auch nicht durcheinander? Können sie ja aber eigentlich nicht, weil die alte Steuernummer gibt es ja nicht mehr oder?

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          #5
          Ach ja, es geht "nur" um die Anmeldung zum Betrieb einer PV Anlage. Das heißt, ich werde in Zukunft nichts mehr mit dem FA zu der Sache zu tun haben. Ab 2023 sind ja PV Anlagen Betreiber bis 30KWp nicht mehr Umsatz- und Einkommenssteuerpflichtig :-)

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            #6
            Zitat von roroyal Beitrag anzeigen
            Ab 2023 sind ja PV Anlagen Betreiber bis 30KWp nicht mehr Umsatz- und Einkommenssteuerpflichtig :-)
            An der Umsatzsteuer hat sich meines Wissens nichts geändert (außer dass der Einkauf von PV-Anlagen jetzt einen Nullsteuersatz hat). Beim Betreiben von PV-Anlagen kann man - nach wie vor - zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung wählen - aber das war ja schon immer so.

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              #7
              Einkommenssteuer auf den eingespeisten strom fällt weg, sowie die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten strom.

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                #8
                Natürlich nur bei KUR

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                  #9
                  Beim Betreiben von PV-Anlagen kann man - nach wie vor - zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung wählen - aber das war ja schon immer so.
                  Was aber beim Erwerb zum Nullsteuersatz keinen Sinn macht. Wenn keine Vorsteuer angefallen ist und keine andere unternehmerische Tätigkeit

                  ausgeübt wird, die die Ausübung des Wahlrechts verbietet, macht nur die Kleinunternehmerregelung Sinn.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    "Was aber beim Erwerb zum Nullsteuersatz keinen Sinn macht. Wenn keine Vorsteuer angefallen ist und keine andere unternehmerische Tätigkeit

                    ausgeübt wird, die die Ausübung des Wahlrechts verbietet, macht nur die Kleinunternehmerregelung Sinn."

                    Wenn ich aber als Kleinunternehmer eine z.B. Reparaturrechnung mit USt-Ausweis bekomme, dann kann ich diese USt nicht mehr als Vorsteuer abziehen und sie bleibt an mir hängen, zumal ich insoweit auch keine BA mehr habe, weil ertragsteuerlich alles steuerfrei gestellt wurde.
                    Also hat die Kleinunternehmerregelung schon auch einen möglichen Nachteil.

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                      #11
                      Also mal ganz plakativ: Als Regelunternehmer hast Du Deine Umsätze zu versteuern, darfst aber Vorsteuern geltend machen. Wenn Du unterhalb der Grenzen zum Kleinunternehmer warst, aber freiwillig zum Regelunternehmer optierst, bist Du daran 5 Jahre gebunden. wenn Du Kleinunternehmer bist, darfst du zwar keine Vorsteuern abziehen, versteuerst aber auch nicht Deine Umsätze. Zu den Umsätzen gehört im übrigen auch der Eigenverbrauch !

                      In der Vergangenheit hat sich die Option zur Regelversteuerung regelmäßig nur dann gerechnet, weil die Vorsteuer auf die Anschaffungskosten der Anlage so hoch war, dass diese mit den Vorsteuern der nächsten 5 Jahre mehr gebracht hat als die Versteuerung der Umsätze. Wenn nun aber bei der Anschaffung der Anlage die Vorsteuer 0 € ist wegen des Nullsteuersatzes, wird sich das üblicherweise nun nicht mehr rechnen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Ich bleibe dabei: bei Volleinspeisung und Kleinunternehmerregelung habe ich einen Nachteil, wenn ich Rechnungen mit USt-Ausweis erhalte.

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                          #13
                          ja, das stimmt, aber wie oft gibt es Reparaturen, die nicht von Versicherungen gedeckt sind? Steuern sind ansonsten jeden Monat fällig.

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