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Lohnsteuerkarten vom Ehemann abrufen

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    Lohnsteuerkarten vom Ehemann abrufen

    Hallo,
    wir haben ein Profil mit 2 Identifikationsnummern angelegt. Wenn wir die Bescheinigungen abrufen, erhalten wir nur meine Lohnsteuerkarte und nicht die von meinem Ehemann.
    Was müssen wir noch beachten, damit wir die gemeinsame Veranlagung durchführen können?
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Karin

    #2
    Eine gemeinsamte Veranlagung könnt ihr immer durchführen.

    Für die Lohndaten deines Mannes müsst ihr, wenn ihr mit deinem Zertifikat arbeiten wollt, einen Freischaltcode anfordern. Den muss dein Mann dir weitergeben, wenn er will. Oder rumgekehrt. Die Profile spielen da erstmal keine Rolle.

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      #3
      Wenn vom Konto des Mannes aus die Bescheinigungen der Frau abgerufen werden sollen, muss der Mann die Freischaltung dafür beantragen. Die Frau bekommt dann per Post einen Freischaltcode (wenn sie kein eigenes Elsterkonto hat), den sie an ihren Mann weitergibt.

      PS: sorry, falsch gelesen, Mann und Frau vertauscht. Frau beantragt Freischaltung, Mann bekommt Freischaltcode per Post.

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        #4
        Wo wird die Freischaltung beauftragt?

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          #5
          In mein Elster bei Bescheinigungen für andere Personen abrufen. Dauert dann ein paar Tage und kommt mit der Post an die Meldeanschrift.

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            #6
            Danke für die Info,
            Haben wir jetzt gemacht und warten.

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              #7
              Was nicht abgerufen werden kann, sind die ELStAM, also die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Das ist nur für den Kontoinhaber möglich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                "Was nicht abgerufen werden kann, sind die ELStAM, also die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Das ist nur für den Kontoinhaber möglich."
                Wurde das gefragt?

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                  #9
                  Wurde das gefragt?
                  Es wurde der Begriff Lohnsteuerkarte verwendet, nicht der Begriff Lohnsteuerbescheinigung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Was nicht abgerufen werden kann, sind die ELStAM, also die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Das ist nur für den Kontoinhaber möglich.
                    Hallo,

                    ich wollte jetzt keinen eigenen Forumeintrag erstellen, sondern nur nochmal nachhaken.

                    Das bedeutet also, dass wenn meine Partnerin und ich ein gemeinsames Konto haben, sie aber die Kontoinhaberin ist, dass ich dann meine Lohnsteuermerkmale nicht abrufen kann? Denn das habe ich versucht und das hat nicht geklappt.
                    Ich gehe also richtig in der Annahme, nach Ihren Ausführungen, dass ich also mein eigenes "Für mich (und gemeinsam veranlagten Partner)"-Konto (die einzige Option neben "Für eine Organisation (z. B. Arbeitgeber, Unternehmer, Verein, Verwaltung)") erstellen muss, damit ich meine Lohnsteuermerkmale (ELStAM) beantragen/abrufen kann?

                    Freundliche Grüße

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                      #11
                      ... damit ich meine Lohnsteuermerkmale (ELStAM) beantragen/abrufen kann?
                      Abrufen geht nur über ein eigenes Konto. Allerdings stehen die ELStAM ja auf jeder Lohnabrechnung und auch auf dem Ausdruck

                      der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, so dass der Abruf eigentlich nur nach Veränderungen einen gewissen Sinn macht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo FishBird,

                        Ja genauso ist das. Normalerweise siehst du ja deine '''ELStAM" auf deinen Lohnabrechnungen.

                        Tschüß

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                          #13
                          Zitat von FishBird Beitrag anzeigen
                          ... meine Partnerin und ich ein gemeinsames Konto haben, sie aber die Kontoinhaberin ist, ...
                          ... mein eigenes "Für mich (und gemeinsam veranlagten Partner)"-Konto ...
                          Die Bezeichnung "Für mich (und gemeinsam veranlagte Partner)" ist m.E. reine Verar*ung. Ein persönliches Konto gehört immer genau einer Person. Evtl. Ehegatten haben damit nicht mehr oder weniger zu tun wie der Tankwart von der Tankstelle um die Ecke.

                          Natürlich kann man mit dem persönlichen Konto auch gemeinsame Steuererklärungen abgeben (und mutmaßlich soll der Verweis auf gemeinsam veranlagte Partner darauf hinweisen, dass es reicht, wenn einer von beiden sich registriert), wie man aber auch Steuererklärungen für Oma, Schwippschwager, Skatbruder und den Tankwart um die Ecke übermitteln kann, wenn man sich dabei an die AO hält.
                          Genauso kann man für Ehegatten genau so wie für beliebige Dritte den Bescheinigungsabruf beantragen,

                          Rein technisch weiß das Elsterkonto nicht, wer mit dem Inhaber des Kontos verheiratet ist. Da es im Gegensatz zum Bescheinigungsabruf und dem dortigen Verfahren über einen Freischaltcode beim Abruf der ELStAM kein Analogon gibt, gibt es keine Möglichkeit, über sein Elsterkonto an die ELStAM des Gatten zu kommen.

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