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Als Student Fahrtkosten für das Praktikum absetzten

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    Als Student Fahrtkosten für das Praktikum absetzten

    Hallo,

    ich musste im Rahmen meines Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren. Für 6 Wochen bin ich mit der Bahn dorthin gefahren. Ich weiß, dass dies in der Anlage N eingetragen werden soll, aber ich verstehe nicht wie. Denn für meinen Ferienjob habe ich ja eine Lohnsteuerabrechnung bekommen und trage bereits alle Daten in die Anlage N ein, müssen in die gleiche Anlage auch die Fahrtkosten meines Praktikums?

    Ich hoffe mein Problem ist verständlich.

    Danke im Voraus.

    #2
    Denn für meinen Ferienjob habe ich ja eine Lohnsteuerabrechnung bekommen und trage bereits alle Daten in die Anlage N ein, müssen in die gleiche Anlage auch die Fahrtkosten meines Praktikums?
    Das kommt jetzt darauf an, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Bei einem Erststudium fällt das unter die Kosten der Berufsausbildung

    und ist in der Anlage Sonderausgaben zu erklären. Ob es sich steuerlich überhaupt auswirkt, ist allerdings fraglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn das ein unbezahltes Praktikum im Rahmen eines Erststudiums war sind diese Fahrtkosten Ausbildungskosten, genau so wie die gezahlten Semesterbeiträge, und gehört in die Anlage Sonderausgaben Zeile 13. Die Fahrt zum Ferienjob (der mit Ausbildung nichts zu tun hat) wird durch die Entfernungspauschale berücksichtigt (Anlage N Zeile 35).

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