Hallo Ihr Lieben,
in folgender Sache brauche ich mal eine erste Einschätzung des Ganzen: ich habe zeitig meine Feststellungserklärung (Wohnungseigentum mit Garage) abgegeben und auch bereits einen Bescheid dazu erhalten. Nun folgte aber eine Erinnerung für die wohl fehlende Erklärung der Garage, was ich inzwischen nachvollziehen kann, da ich nachlesen konnte, dass dies korrekt sei, wenn es sich bei der Garage um eine eigene wirtschaftliche Einheit handelt. In meinem Fall handelt es sich um eine eigene wirtschaftliche Einheit, ABER ich habe nie separate Informationen zu dieser Einheit erhalten, so dass ich mich dazu entschied, die Garage bei der Erklärung der Wohnung zu erfassen. Da ich mich darauf verlassen habe, dass die Dokumente, die die Finanzbehörde damals verschickt hat, vollständig sind, stellt sich mir nun folgende Frage. Muss ich die Erklärung für die Garage nun doch noch nachreichen? Falls ja, wie kann ich dann die Erklärung der Wohnung korrigieren? Es wird ja nicht im Sinne des Erfinders sein, dass eine Einheit mehrfach erfasst und besteuert wird.
In der Hoffnung, dass meine Darstellung verständlich ist, bedanke ich mich im Voraus für die Hilfestellung!
in folgender Sache brauche ich mal eine erste Einschätzung des Ganzen: ich habe zeitig meine Feststellungserklärung (Wohnungseigentum mit Garage) abgegeben und auch bereits einen Bescheid dazu erhalten. Nun folgte aber eine Erinnerung für die wohl fehlende Erklärung der Garage, was ich inzwischen nachvollziehen kann, da ich nachlesen konnte, dass dies korrekt sei, wenn es sich bei der Garage um eine eigene wirtschaftliche Einheit handelt. In meinem Fall handelt es sich um eine eigene wirtschaftliche Einheit, ABER ich habe nie separate Informationen zu dieser Einheit erhalten, so dass ich mich dazu entschied, die Garage bei der Erklärung der Wohnung zu erfassen. Da ich mich darauf verlassen habe, dass die Dokumente, die die Finanzbehörde damals verschickt hat, vollständig sind, stellt sich mir nun folgende Frage. Muss ich die Erklärung für die Garage nun doch noch nachreichen? Falls ja, wie kann ich dann die Erklärung der Wohnung korrigieren? Es wird ja nicht im Sinne des Erfinders sein, dass eine Einheit mehrfach erfasst und besteuert wird.
In der Hoffnung, dass meine Darstellung verständlich ist, bedanke ich mich im Voraus für die Hilfestellung!
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