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Erinnerung an die Abgabe der Feststellungserklärung

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    Erinnerung an die Abgabe der Feststellungserklärung

    Hallo Ihr Lieben,

    in folgender Sache brauche ich mal eine erste Einschätzung des Ganzen: ich habe zeitig meine Feststellungserklärung (Wohnungseigentum mit Garage) abgegeben und auch bereits einen Bescheid dazu erhalten. Nun folgte aber eine Erinnerung für die wohl fehlende Erklärung der Garage, was ich inzwischen nachvollziehen kann, da ich nachlesen konnte, dass dies korrekt sei, wenn es sich bei der Garage um eine eigene wirtschaftliche Einheit handelt. In meinem Fall handelt es sich um eine eigene wirtschaftliche Einheit, ABER ich habe nie separate Informationen zu dieser Einheit erhalten, so dass ich mich dazu entschied, die Garage bei der Erklärung der Wohnung zu erfassen. Da ich mich darauf verlassen habe, dass die Dokumente, die die Finanzbehörde damals verschickt hat, vollständig sind, stellt sich mir nun folgende Frage. Muss ich die Erklärung für die Garage nun doch noch nachreichen? Falls ja, wie kann ich dann die Erklärung der Wohnung korrigieren? Es wird ja nicht im Sinne des Erfinders sein, dass eine Einheit mehrfach erfasst und besteuert wird.

    In der Hoffnung, dass meine Darstellung verständlich ist, bedanke ich mich im Voraus für die Hilfestellung!

    #2
    Falls ja, wie kann ich dann die Erklärung der Wohnung korrigieren? Es wird ja nicht im Sinne des Erfinders sein, dass eine Einheit mehrfach erfasst und besteuert wird.
    Wenn die Garage tatsächlich der Wohnnutzung zuzuordnen ist, ist es nicht wirklich sinnvoll, die Erklärung zu korrigieren,

    noch dazu, als bereits ein Bescheid vorliegt. Ich würde unter dem AZ der Garage eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken

    und den Sachverhalt erläutern: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Welches Bundesland hat denn schon erinnert?

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        #4
        Charlie24: Vielen Dank für die fortwährende Unterstützung. Nachricht ist raus

        Kloebi: NRW

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