In der Hoffnung, dass mir hier jemand helfen kann, bin durch meine letzte Erklärung völlig verunsichert worden.
Ausgangssituation: Vater und Mutter sind nicht verheiratet. Leben zusammen unter gleicher Adresse. Mutter erhält das Kindergeld und ist in Elternzeit. Lohnsteuerkarte steht bei Beiden 0,5.
Frage 1) Wo muss der Vater eine Eintragung vornehmen -Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht - in welcher Zeile 16.17.18.19,20 ? Ich hätte 17 vermutet, bin aber nicht sicher und ein halbes Kind, wie erfasse ich das.
Frage 2) Die Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass der Vater das Kindergeld auch angeben muss, auch wenn es komplett an die Mutter ausgezahlt wurde, das verstehe ich ebenfalls nicht? Wo ist dann der Vorteil?
Ausgangssituation: Vater und Mutter sind nicht verheiratet. Leben zusammen unter gleicher Adresse. Mutter erhält das Kindergeld und ist in Elternzeit. Lohnsteuerkarte steht bei Beiden 0,5.
Frage 1) Wo muss der Vater eine Eintragung vornehmen -Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht - in welcher Zeile 16.17.18.19,20 ? Ich hätte 17 vermutet, bin aber nicht sicher und ein halbes Kind, wie erfasse ich das.
Frage 2) Die Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass der Vater das Kindergeld auch angeben muss, auch wenn es komplett an die Mutter ausgezahlt wurde, das verstehe ich ebenfalls nicht? Wo ist dann der Vorteil?
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