Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV - 3 Angabe zu Kindern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV - 3 Angabe zu Kindern

    In der Hoffnung, dass mir hier jemand helfen kann, bin durch meine letzte Erklärung völlig verunsichert worden.

    Ausgangssituation: Vater und Mutter sind nicht verheiratet. Leben zusammen unter gleicher Adresse. Mutter erhält das Kindergeld und ist in Elternzeit. Lohnsteuerkarte steht bei Beiden 0,5.

    Frage 1) Wo muss der Vater eine Eintragung vornehmen -Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht - in welcher Zeile 16.17.18.19,20 ? Ich hätte 17 vermutet, bin aber nicht sicher und ein halbes Kind, wie erfasse ich das.
    Frage 2) Die Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass der Vater das Kindergeld auch angeben muss, auch wenn es komplett an die Mutter ausgezahlt wurde, das verstehe ich ebenfalls nicht? Wo ist dann der Vorteil?


    Zuletzt geändert von NikMensch; 18.03.2023, 16:31.

    #2
    Ich hoffe, dir ist klar, dass 1) und 2) nichts miteinander zu tun haben.

    Zu 1): Wie sich schon aus der Überschrift zu 16 bis 18 ergibt, betreffen diese nur miteinander verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Ehepaare. Das trifft für nicht verheiratete Steuerpflichtige offensichtlich nicht zu. Ein nicht verheirateter Steuerpflichtiger kann auch nicht Ehefrau/Person B sein, da es das nur bei Zusammenveranlagung gibt, also fällt Zeile 20 auch raus. Also erscheint das Kind wenn überhaupt in Zeile 19, und zwar nur dann, wenn (falls das Kind im Januar schon existierte), das Kindergeld für Januar 22 an die steuerpflichtige Person ausgezahlt wurde. Das ist bei dir nicht der Fall, du hast somit keinen Anspruch auf Kinderzulage bei Riester.

    Zu 2): Zivilrechtlich haben beide Elternteile Anspruch auf das halbe Kindergeld und den halben Kinderfreibetrag, egal an wen es ausgezahlt wird. In der Anlage Kind musst du somit den halben Kindergeldanspruch eintragen, dieser wird gegen den Steuervorteil durch den halben Kinderfreibetrag geprüft (Günstigerprüfung).

    Kommentar


      #3
      Die Zeilen 16 bis 18 sind ja schon überschrieben mit

      Bei Eltern, die miteinander verheiratet
      Die kommen also für Dich nicht in Frage.

      Die Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass der Vater das Kindergeld auch angeben muss, auch wenn es komplett an die Mutter ausgezahlt
      Das hat mit der Anlage AV nichts zu tun.

      bin aber nicht sicher und ein halbes Kind
      Das ist aber nicht schlimm. Es gibt auch andere, die Kinder haben, und selber noch ein halbes Kind sind

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Ich hoffe, dir ist klar, dass 1) und 2) nichts miteinander zu tun haben.

        Zu 1): Wie sich schon aus der Überschrift zu 16 bis 18 ergibt, betreffen diese nur miteinander verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Ehepaare. Das trifft für nicht verheiratete Steuerpflichtige offensichtlich nicht zu. Ein nicht verheirateter Steuerpflichtiger kann auch nicht Ehefrau/Person B sein, da es das nur bei Zusammenveranlagung gibt, also fällt Zeile 20 auch raus. Also erscheint das Kind wenn überhaupt in Zeile 19, und zwar nur dann, wenn (falls das Kind im Januar schon existierte), das Kindergeld für Januar 22 an die steuerpflichtige Person ausgezahlt wurde. Das ist bei dir nicht der Fall, du hast somit keinen Anspruch auf Kinderzulage bei Riester.

        Zu 2): Zivilrechtlich haben beide Elternteile Anspruch auf das halbe Kindergeld und den halben Kinderfreibetrag, egal an wen es ausgezahlt wird. In der Anlage Kind musst du somit den halben Kindergeldanspruch eintragen, dieser wird gegen den Steuervorteil durch den halben Kinderfreibetrag geprüft (Günstigerprüfung).
        Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
        zu 2) Damit habe ich meine Bestätigung, dass ich von der Sachbearbeiterin im letzten Jahr falsch belehrt wurde, da sie den vollen Kindergeld Anspruch zu Grunde gelegt hat.

        Danke :-)

        Kommentar

        Lädt...
        X