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Ausgaben für eigenes Personal Nr. 28

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    Ausgaben für eigenes Personal Nr. 28

    Habe nach meinem Stichwort KUG und EGZ gesucht aber leider nichts gefunden.
    Folgende Fragestellung. Was trage ich genau unter "Ausgaben für eigenes Personal" ein.
    Als Arbeitgeber habe ich folgende Ausgaben:
    Bruttolohn
    Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers
    Jetzt haben wir in 2021 aber neben Corona KUG auch EGZ (Eingliederungszuschuss) und Teilweise Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge.
    Unter dem Kapitel Umsätze finde ich keine Möglichkeit diese Einnahmen - also KUG und EGZ Zahlungen zu verbuchen.
    Soll ich jetzt die KUG, EGZ und KK Zahlungen gegen die Personalkosten und Sozialversicherungskosten aufrechnen und den Betrag dann unter Ausgaben "Personalkosten" verbuchen?
    Oder habe ich irgendwo etwas übersehen?
    vielen Dank für Eure Hilfe
    Einen schönen Samstag Abend noch.

    #2
    Es wäre nicht ungeschickt, anzugeben, dass es um die Einnahmenüberschussrechnung geht, nicht jeder hier kann mit Nummer 28 etwas anfangen.

    Du kannst doch umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen in Zeile 15 der EÜR erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24, danke für die schnelle Antwort,
      ja es wäre klug gewesen mitzuteilen, dass es sich um eine Einnahmenüberschußrechnung handelt.
      Das mit Zeile 15 in der EÜR hatte ich gesehen, vor allem, weil dort alle meine Umsätze stehen. Ich erhalte nur Provisionszahlungen aus den Niederlanden, daher umsatzsteuerbefreit. D.h. hieße aber, dass diese Einnahmen (KUG und EGZ) meinen Umsatz aufblähen. Ist mein Vorschlag (Auszahlungen - Einnahmen = Personalkosten) irgendwie gesetzeswidrig?

      Kommentar


        #4
        Ist mein Vorschlag (Auszahlungen - Einnahmen = Personalkosten) irgendwie gesetzeswidrig?
        Ich habe jetzt mal in meinem Buchhaltungsprogramm nachgesehen, nachdem ich mit Arbeitslöhnen in der Praxis nie zu tun hatte.

        Dort werden z. B. Zuschüsse der Agentur für Arbeit direkt bei den Personalkosten (Zeile 28, Kennzahl 120) im Haben gebucht.

        Daraus schließe ich, dass es nicht verboten ist. Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen dürften da ebenfalls passen.

        So ganz genaue Vorschriften gibt es wohl nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wow, Danke Charlie24! Extra für mich nachgeschaut, das hat mir sehr weiter geholfen. Ich werde das dann so machen.

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