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Bayern Grundsteuer - Gehölz/Grünland

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    Bayern Grundsteuer - Gehölz/Grünland

    Hallo liebes Forum,

    ich besitze noch keinerlei Grund und Boden, werde aber demnächst ein Haus auf einer Wohnbaufläche (ca. 1000qm) erwerben. Dazu kommen noch drei Grundstücke, die als Gehölz ausgewiesen sind (ca. 1300qm) und ein Grundstück, das als Grünland ausgewiesen ist (ca. 700qm).
    Liege ich richtig in der Annahme, dass es sich hierbei um land- und forstwirtschaftliche Flächen handelt, auch wenn diese nicht als solche genutzt werden und ich damit die Anlage BayGrSt 3 abgeben muss?

    Ich traue mich kaum zu fragen, aber kann man sagen, in welcher Größenordnung man sich bei solchen Flächen hinsichtlich der Grundsteuer bewegt?
    Fallen solche für Luf-Verhältnisse geringe Flächengrößen überhaupt ins Gewicht?

    Vielen Dank und beste Grüße

    #2
    Ich würde den Verkäufer fragen, wie die Flächen jetzt bewertet sind. Es kann gut sein, dass für die landwirtschaftlichen Flächen unterm

    Strich nichts rauskommt.. Die Wohnbaufläche schlägt ab 2025 mit 4 Cent je m² Grundstücksfläche zu Buche, beim Haus geht die Wohnfläche

    mit 35 Cent je m² in den Grundsteuermessbetrag ein, eventuelle Nutzflächen mit 50 Cent je m², wobei es für Garagen und kleine Nebengebäude

    Freibeträge gibt. Wie hoch die Grundsteuer zukünftig tatsächlich ausfällt, weiß man derzeit nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alles klar, werde ich machen - vielen Dank für deine Antwort und die Einschätzung!

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        #4
        Wenn du das jetzt erst kaufst, wirst du keine Erklärung abgeben müssen. Die Zurechnungsfortschreibung erfolgt von Amts wegen.

        Die Erklärung(en) für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 muss bzw. musste der bisherige Eigentümer einreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Der bisherige Eigentümer hat das leider versäumt und ich gehe davon aus, dass er auch keine mehr abgeben wird. Im Zweifel wird er wohl versuchen, gesundheitliche Probleme geltend zu machen... Ich schätze, die Erklärung wird dann an mir hängen bleiben. Weißt du, wie da die Rechtslage ist?

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            #6
            Ich schätze, die Erklärung wird dann an mir hängen bleiben. Weißt du, wie da die Rechtslage ist?
            Die Rechtslage ist eindeutig, verpflichtet ist der bisherige Eigentümer. In Bayern hat er noch nichts versäumt, da ist noch Zeit bis 30.04.2023.

            Krankheit ist keine zulässige Ausrede, man kann auch einen Steuerberater beauftragen. Man darf in Bayern ja sogar auf Papier abgeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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