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    Honorarkraft

    Ich bin selbständige Honorarkraft , bei einer Firma angestellt , wie trage das denn bei Elster ein , ich bin zwar selbsständig aber keine Firma

    #2
    Wer selbstständig arbeitet, muss seinen Gewinn in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung angeben.

    Außerdem muss eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellt und elektronisch übermittelt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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