Ich bin selbständige Honorarkraft , bei einer Firma angestellt , wie trage das denn bei Elster ein , ich bin zwar selbsständig aber keine Firma
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Keine Ankündigung bisher.
Honorarkraft
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Wer selbstständig arbeitet, muss seinen Gewinn in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung angeben.
Außerdem muss eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellt und elektronisch übermittelt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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