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Vollmachten - Elektronische Bekanntgabe

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    Vollmachten - Elektronische Bekanntgabe

    Hallo,

    ich habe für mich und meine Frau Vollmachten in MeinElster angelegt und auch bestätigt.
    Leider scheinen die Vollmachten nun aber nur für die Einzelpersonen, nicht aber für die Steuer-Nr zu gelten, da es in den Vollmachten wohl unterschiede laut Elster gibt.
    Der einzige mir sichtbare Unterschied ist, dass bei mir bei "elektronische Bekanntgabe" Nein steht, bei meiner Frau aber Ja.
    Bei der Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe stehen beide ID-Nr und die gemeinsame Steuer-Nr.
    Den Unterschied kann ich mir nicht erklären - gerade weil es bei der Vollmacht-Anlage auch nicht auszuwählen war.

    Grüße,
    Tobias
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    Zuletzt geändert von TobiasBr; 20.03.2023, 09:59.

    #2
    ich habe für mich und meine Frau Vollmachten in MeinElster angelegt und auch bestätigt.
    Zu welchem Zweck ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Zu welchem Zweck ?
      Zum Abruf des Steuerkontos, zur Einsicht getätigter Zahlungen etc.

      Kommentar

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