Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer A BW - Scheune auf Grünland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer A BW - Scheune auf Grünland

    Hallo zusammen,

    habe folgendes Problem bei der Erstellung der Grundsteuererklärung A - Baden Württemberg - Anlage GW3.

    Ich besitze eine Wiese/Grünland mit einer Flurstücksfläche von 11070 m². Auf dieser Wiese/Grünland steht eine Scheune mit einer Grundfläche von etwa 200m². Die Scheune dient zur Lagerung von landwirtschaftlichen Maschinen. Im Geoportal für BW (https://grundsteuer-a.landbw.de/) ist das Flürstück aufgeteilt in Grünland (10626 m²) und Fläche gemischter Nutzung (444 m²).

    Unter welcher Nutzungsart ist die Scheune einzustufen?
    Leider gibt es hier keine passende Nutzungsart.
    Folgende Möglichkeiten gäbe es aus meiner Sicht:

    1. Landwirtschaftliche Nutzung -> leider nicht möglich aufgrund der Eintragung der Ertragsmesszahl - Ertragsmesszahl von 0 ist unzulässig
    28. Hofstelle -> nicht ganz passend, da es sich hier um eine einzelne Scheune handelt und die eigentliche Hofstelle am anderen Ende des Ortes liegt
    34. Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe -> auch nicht wirklich passend. Da es kein Nebenbetrieb ist sondern ein Wirtschaftgebäude des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes.

    Hat hier jemand eine Idee? Vielen Dank vorab und viele Grüße

    #2
    28. Hofstelle -> nicht ganz passend, da es sich hier um eine einzelne Scheune handelt und die eigentliche Hofstelle am anderen Ende des Ortes liegt
    Das passt sehr wohl ! Zur Hofstelle gehören alle Wirtschaftsgebäudeflächen mitsamt Umgriff
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das passt sehr wohl ! Zur Hofstelle gehören alle Wirtschaftsgebäudeflächen mitsamt Umgriff
      Vielen Dank für die Antwort.

      Kommentar

      Lädt...
      X