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Energiepreispauschale -EPP - Azubi nicht erhalten - Esterkl.

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    Energiepreispauschale -EPP - Azubi nicht erhalten - Esterkl.

    Hallo,

    meine Tochter war im letzten Jahr Azubi und hat die 300 € EPP vom AG nicht erhalten.
    Bisher habe ich die KV und PV in der Anlage Kind von ihr bei uns mit angegeben und eine höhere Erstattung erhalten.

    Sie hat im letzten Jahr Lohnsteuer gezahlt.

    Sollte Sie eine Esterkl. machen, damit die 300 € EPP berücksichtigt werden?
    Dann kann ich die KV und PV bei uns nicht mehr berücksichtigen?

    #2
    Bei KV und PV gibt es ein Wahlrecht. Wenn die Steuer bei ihr eh Null ist, kannst du das weiterhin bei euch geltend machen. Nicht nur wg. EPP, sondern auch wegen der gezahlten Lohnsteuer sollte die Tochter selbst eine Erklärung machen. Wieso sie die EPP nicht erhalten hat, ist rätselhaft, das FA gleicht das aber aus.

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      #3
      Danke.
      Sie hat etwas über 100 € Lohnsteuer gezahlt.
      Kann ich die KV und PV dann bei uns und die EPP bei Ihr ansetzen?
      Sie hat sonst nichts, was Steuerentlastend geltend gemacht werden kann.

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        #4
        Ja. Mach doch bei ihr und euch Probeberechnungen und schau, was günstiger ist. 100 Euro LSt und 300 Euro EPP sind schon Geld. Für die EPP musst du keine Angaben machen.

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