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Müssen Kapitalerträge immer eingetragen werden?

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    Müssen Kapitalerträge immer eingetragen werden?

    Hallo,
    Anlage KAP: Kapitalerträge die den inländischen Steuerabzug unterlegen haben ( dort alles eintragen auch wenn 0,00 Kapitalerstragsteuer,Solidaritätszuschlag,Kirchens teuer gezahlt wurde?)
    Sparer Pauschbetrag ist in Anspruch genommen worden.

    Grüße

    #2
    Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend. Nur wenn Sie Kapitalerträge erzielen, für die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Text gefunden im Internet unter: https://www.steuertipps.de/steuererk...pitalvermoegen
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Wenn nur inländische Kapitalerträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags erzielt wurden und die Freistellungsverteilung gepasst hat,

      ist das Ausfüllen der Anlage KAP eine überflüssige Fleißarbeit. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

      Ab 2023 dürfen 1.000,00 bzw. bei Ehegatten 2.000,00 € freigestellt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke. Wie sieht es aus, wenn ein Häckchen bei der Günstigerprüfung gemacht wird. Gilt dann das gleiche? oder muß dann Eingetragen werden?

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          #5
          Was soll denn günstiger als Null Abgeltungssteuer sein, Null tarifliche Einkommensteuer? Es ist entbehrlich.

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            #6
            Zitat von funny Beitrag anzeigen
            Danke. Wie sieht es aus, wenn ein Häckchen bei der Günstigerprüfung gemacht wird. Gilt dann das gleiche? oder muß dann Eingetragen werden?
            Was soll die Günstigerprüfung bringen, wenn die Erträge unterhalb des Freibetrags lagen?

            Ob x Euro, die nach Abzug des Freibetrags 0 Euro zu versteuernde Erträge ergeben, mit 25% oder tariflich besteuert werden, ergibt doch in beiden Fällen 0.

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              #7
              Nur weil ich das Häckchen schon immer gesetzt habe, wurde immer bei elektr. Elster übernommen . Ist mir jetzt erst aufgefallen.

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                #8
                Zitat von funny Beitrag anzeigen
                Nur weil ich das Häckchen schon immer gesetzt habe, wurde immer bei elektr. Elster übernommen . Ist mir jetzt erst aufgefallen.
                In einer Anlage, die in diesem Fall überflüssig ist und die man daher weglassen kann, werden logischer Weise gar keine Häkchen gemacht.

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                  #9
                  Was soll die Günstigerprüfung bringen, wenn die Erträge unterhalb des Freibetrags lagen?
                  Die bringt bei durchschnittlichem Einkommen auch nichts, wenn die Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen und Steuern einbehalten wurden.

                  Ein Grenzsteuersatz von 25% wird 2022 bereits bei einem zu versteuerndem Einkommen von 17.500,00 € bzw. 35.000 bei Zusammenveranlagung

                  erreicht. Wenn jemand Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag hat, macht die Günstigerprüfung bei dieser Größenordnung zwar noch Sinn,

                  wer deutlich darüber liegt, kann sich die Eingabearbeit sparen. Die genannten Grenzwerte steigen zwar mit jeder Erhöhung des Grundfreibetrages,

                  das hilft aber bei höherem Einkommen nicht wirklich.

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Guten Tag Forum,
                    ich bin gerade bei meiner Steuererklärung 2021 und habein wenig Tages-und Festgeld bei europäischen Banken angelegt (Schweden,Dänemark) und insgesamt so 500 Euro Kapitalerträge gehabt ((also deutlich alles unter dem Freibetrag von 1602 Euro ).
                    Ich habe auch hier im Forum schon unterschiedliche Meinungen über das Angeben der Kapitalerträge, wenn man unterhalb des Freibetrages ist,von erfahrenen Benutzern gelesen.
                    In meinem Fall jetzt, muss ich die Anlage KP jetzt ausfüllen oder nicht?

                    Liebe Grüße

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                      #11
                      Im Ausland erzielte Kapitalerträge müssen grundsätzlich erklärt werden, da sie regelmäßig nicht der deutschen Kapitalertragsteuer

                      unterlegen haben.. Man muss aber seine freigestellten inländischen Kapitalerträge nicht erklären. Für die genügt die Angabe des

                      tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrags in Zeile 17 der Anlage KAP. Auch für die im Ausland erzielten Kapitalerträge

                      wird der Sparer-Pauschbetrag gewährt. Wenn jemand also insgesamt nur 500,00 € Kapitalerträge hatte, fallen keine Steuern an.

                      Ich habe auch hier im Forum schon unterschiedliche Meinungen über das Angeben der Kapitalerträge, wenn man unterhalb des Freibetrages ist,von erfahrenen Benutzern gelesen.
                      Diese Auffassung wird hier teilweise vertreten, das ist bekannt. Ich teile sie nicht. Meines Erachtens begründet § 32d Abs. 3 ff. EStG

                      eindeutig die Erklärungspflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 21.03.2023, 18:02.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        das heißt praktisch...in Zeile 19 "Ausländische Kapitalerträge" trage ich 500 (Euro) ein ... was soll ich dann dann unter Punkt 4 "Sparer-Pauschbetrag" eintragen

                        Zeile 16
                        In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (gegebenenfalls 0)

                        oder

                        Zeile 17
                        In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (gegebenenfalls 0

                        das ist für den Laie echt schwer verständlich! ..und nicht jeder hat das Geld jetzt einen Steuerberater zu bezahlen...

                        ich vermute mal ,ich muss in Zeile 16 "0" eintragen?
                        In Deutschland selber habe ich keine Kapitalerträge und somit den vollen Freibetrag zur Verfügung-

                        Kommentar


                          #13
                          Wenn du im Inland keine Kapitalerträge hattest, hast du in den Zeilen 7 bis 15 der Anlage KAP doch nichts zu erklären.

                          Du trägst in Zeile 17 der Anlage KAP 0 Euro ein, die Zeile 16 bleibt leer.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            dann nur Zeile 19 "ausländische Kapitalerträge" 500 Euro .und Zeile 17 "0"

                            Kommentar


                              #15
                              dann nur Zeile 19 "ausländische Kapitalerträge" 500 Euro .und Zeile 17 "0"
                              Wenn die 500 € nicht weiter spezifiziert werden müssen, dann reicht das aus. Nach meiner Erinnerung muss nicht einmal

                              der Antrag in Zeile 5 gestellt werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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