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Anlage N, Arbeitslohn und Betriebsrente

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    Anlage N, Arbeitslohn und Betriebsrente

    Hallo,
    ich habe bis mitte des letzten Jahres Arbeitslohn und ab dann eine Rente sowie Betriebsrente bezogen. Für die Steruerklärung habe ich die Daten aus dem letzten Jahr übernommen und soweit für den Arbeitslohn die Einträge korregiert. Zusätzulich habe eich das Formular R eingefügt und entsprechent für die Rente ausgefüllt. Nur habe ich mit der Betriebrente noch Probleme beim eintragen. Für die Betreibsrente habe ich dann in der Anlage N Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 bis 5 Weitere Daten hinzugefügt und die Einträge aus der Lohsteuerbescheinigung von der Betriebsrente übenommen. Auf der Seite 3 unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 habe ich die Zeilen 12-14 aus der Lohnsteuerbeschinigung eingetragen. Aber Was muss ich in Zeile 11 eintragen? Kommt dort der Bruttoarbeitslohn aus der Lohnsteuerbescheinigung von der Betriebsrente oder der Gesamte Brutoarbeitslohn aus Zeile 6?





    #2
    Hier im Forum kannst Du keine Lohnsteuerbescheinigung eingeben. Ich unterstelle einfach mal dass Du mit Mein Elster arbeitest, und verschiebe Deine Frage ins entsprechende Unterforum.

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      #3
      Aber Was muss ich in Zeile 11 eintragen?
      Da ist nur der laufende Versorgungsbezug (Betriebsrente) einzutragen. Den findest du unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung.

      Du solltest den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen. Der füllt dir auch die Anlage Vorsorgeaufwand richtig aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Nachtrag: Der Eintrag auf Seite 3 muss unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3, 1. Eintrag erfolgen, nicht unter

        Versorgungsbezug 4 und weitere (aufaddiert). Aber das hast du ja sicher beachtet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Hilfe. Ich werde die Steuererklärung noch mal neu starten und den Bescheinigungsabruf nutzen.

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            #6
            Danke für die Hilfe. Ich werde die Steuererklärung noch mal neu starten und den Bescheinigungsabruf nutzen.
            Es geht auch bei einem bestehenden Entwurf. Einfach den Entwurf öffnen und den Abruf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten

            auf der linken Seite unten starten.

            Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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