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"Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Ausschüttungen aus einem geschloss. Imm.fonds)

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    "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Ausschüttungen aus einem geschloss. Imm.fonds)

    Guten Tag, ich bin völlig neu hier. Bislang war ich in einem Lohnsteuerhilfeverein, der aber nicht weiterhin die Einkommensteuererklärung für mich machen kann, da ich seit letztem Jahr die o.a. Einkünfte habe. Ich habe selbst KEIN Gewerbe angemeldet, war letztes Jahr arbeitslos und bin jetzt Rentnerin, keine weiteren Einnahmen.

    Meine Frage ist: muss ich zwingend mit diesem Hintergrund die Steuererklärung durch einen Steuerberater machen lassen, oder kann ich das auch selbst über ELSTER machen? wenn ja, über welches Formular? bin allerdings ohne große Erfahrung darin, war bisher immer froh, das Ganze den Lohnsteuerhilfeverein erledigen zu lassen. Außerdem: ich habe mehrere Steuerberater kontaktiert, noch habe ich keinen gefunden, der neue Mandanten annimmt. Also eine gelinde Zwickmühle - deshalb möchte ich versuchen, es allein zu schaffen. Ein ELSTER-Konto mit Zertifikatsdatei habe ich.

    Jeder Tipp ist herzlich willkommen und vielen Dank bereits jetzt dafür!

    #2
    Spontan klingt jetzt so ein Fonds im Rentenalter nicht so unbedingt sinnvoll, aber kann ich letztlich nicht beurteilen. Nun gut:

    Klar kannst du das über Elster machen. Je nach Einkunftsart des Fonds wirst Du die Anlage V oder G benötigen. Der Fonds wird Dir sicher Daten liefern, was Du ansetzen sollst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ein ELSTER-Konto mit Zertifikatsdatei habe ich.
      Dann kannst du auch deine Einkommensteuererklärung selbst machen. Was deine Renteneinkünfte angeht, solltest du den Bescheinigungsabruf

      von Mein ELSTER nutzen, der trägt dir die Werte automatisch in die richtigen Formulare ein. Dein Einkünfte aus dem geschl. Immobilienfonds

      musst du in der Anlage V erklären und zwar in der Zeile 28. Diese Zeile erreicht man in Mein ELSTER über die Startseite der Anlage V

      unter 2 - Anteile an Einkünften. Das Hauptproblem ist, dass die Werte oft sehr spät mitgeteilt werden und oft auch nur vorläufig sind.

      Das macht aber nichts. Notfalls trägst du eben die Vorjahreswerte ein. Sobald der Feststellungsbescheid für den Immobilienfonds vorliegt,

      korrigiert das Finanzamt deinen Einkommensteuerbescheid.

      Ob du den Bescheinigungsabruf bereits eingerichtet hast, kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten

      prüfen. Wenn nicht, kannst du dort gleich den dafür benötigten Abrufcode beantragen.

      Neben dem Hauptvordruck und der Anlage V benötigen Rentner die Anlagen R und Vorsorgeaufwand, oft auch noch Sonderausgaben,

      Haushaltsnahe Aufwendungen und Außergewöhnliche Belastungen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        TAUSEND Dank für die beiden schnellen Antworten! das hilft mir ungemein weiter. Ich werde es selbst in Angriff nehmen ...

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          #5
          Wie im Beitrag '#2 bereits angemerkt, können auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen. Dann ist die Anlage G einschlägig, nicht die Anlage V,

          aber das ist aus den Mitteilungen der Fondsverwaltung ersichtlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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