Hi
mehrere Grundstücke mit landwirtschaftlichen Aktenzeichen in Hessen.
Laut Grundbuch steht Fließgewässer/ Bach. Bei einem anderen Grundstück steht nur Bach oder manchmal Entwässerungsgraben. Laut Auszug vom Finanzamt ist es unter Ackerland gelistet mit EMZ. Das Problem ist Wasser steht dort nur drin, wenn es stark regnet. Frage sind diese Grundstücke nicht steuerbefreit ? und gehören in ein normales Aktenzeichen, damit man als inländischen juristischen Person eine der Befreiung Wählen kann.
Fließende Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (§ 4 Nummer 3 Buchstabe c Grundsteuergesetz).
Oder die Befreiung.
1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Grundsteuergesetz)
ich hoffe, ihr könnt helfen.
mehrere Grundstücke mit landwirtschaftlichen Aktenzeichen in Hessen.
Laut Grundbuch steht Fließgewässer/ Bach. Bei einem anderen Grundstück steht nur Bach oder manchmal Entwässerungsgraben. Laut Auszug vom Finanzamt ist es unter Ackerland gelistet mit EMZ. Das Problem ist Wasser steht dort nur drin, wenn es stark regnet. Frage sind diese Grundstücke nicht steuerbefreit ? und gehören in ein normales Aktenzeichen, damit man als inländischen juristischen Person eine der Befreiung Wählen kann.
Fließende Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (§ 4 Nummer 3 Buchstabe c Grundsteuergesetz).
Oder die Befreiung.
1 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Grundsteuergesetz)
ich hoffe, ihr könnt helfen.
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