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Grundsteuer Landwirtschaft BW Wohnhäuser

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    Grundsteuer Landwirtschaft BW Wohnhäuser

    Hallo zusammen,
    kann mir bitte jemand beim Ausfüllen der Grundsteuer für Wohnhäuser auf einer Landwirtschaft in BW helfen :-)
    Wir wohnen hier auf einer Landwirtschaft in BW. Es ist nur eine Flurstücknumer mit Ackerflächen, Landwirtschaftlichen Gebäuden, Hofstelle und zwei Wohnhäuser mit unterschiedlichen Hausnummern.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich ein Formular wür die Landwirtschaft machen und für jedes Wohnhaus ein extra Formular erstellen.
    1.) Muss ich die Flächen für die Wohnhäuser bei der Hofstelle der Landwirtschaft abziehen ? Die Summe der für die Landwirtschaft angegebenen Flächen würde dann nicht mit der Fläche von dem Flurstück übereinstimmen
    2.) Kann ich für die Wohnhäuser das gleiche Elster Login wie für die Landwirtschaft benutzen
    3.) Was für Anlagen muss ich auswählen ?
    4.) Was muss ich für Flächen angeben ? Eigentliche Flächen vom Haus, die jeweiligen privat genutzten Gärten, und muss von der Hofstelle noch was nagegeben werden ?
    Ich würde mich über Infos sehr freuen
    Vielen Dank
    Grüsse und einen schönen Sonntag :-)

    #2
    1.) Muss ich die Flächen für die Wohnhäuser bei der Hofstelle der Landwirtschaft abziehen ? Die Summe der für die Landwirtschaft angegebenen Flächen würde
    dann nicht mit der Fläche von dem Flurstück übereinstimmen
    Ja, man gibt in GW3 die amtliche Fläche des Flurstücks an und zieht bei der Fläche der Nutzung die auf die Wohnhäuser entfallenden Flächen ab.

    2.) Kann ich für die Wohnhäuser das gleiche Elster Login wie für die Landwirtschaft benutzen
    Du musst für jede wirtschaftliche Einheit eine eigene Erklärung erstellen. Dafür wird jeweils ein eigenes Aktenzeichen benötigt.

    Mit dem Login bei Mein ELSTER hat das nichts zu tun.

    3.) Was für Anlagen muss ich auswählen ?
    Für die Wohnhäuser wird neben dem Hauptvordruck (GW1) die Anlage Grundstück (GW2) benötigt, für die Landwirtschaft dann GW3 statt GW2.

    4.) Was muss ich für Flächen angeben ? Eigentliche Flächen vom Haus, die jeweiligen privat genutzten Gärten, und muss von der Hofstelle noch was nagegeben werden ?
    Zum Umgriff der Wohnhäuser gehören auch noch PKW-Garagen und Zufahrten, wobei man Zufahrten auch zwischen Hofstelle und Wohnteil

    aufteilen darf, falls es nur eine gemeinsame Zufahrt zum Hof gibt.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für Deine Unterstützung
      Ich hätte gleich die nächste Frage: Muss ich bei den Wohnhäusern bei GW1 bei 3.) Gemarkung bzw. Flurstück bei 11 Zähler und Nenner jeweils 1 eingeben oder jetzt schon den Anteil vom kompletten Grundstück angeben ?

      Kommentar


        #4
        Muss ich bei den Wohnhäusern bei GW1 bei 3.) Gemarkung bzw. Flurstück bei 11 Zähler und Nenner jeweils 1 eingeben oder jetzt schon den Anteil vom kompletten Grundstück angeben ?
        Nein, als Nenner trägst du die Gesamtfläche des Flurstücks ein, als Zähler die auf den bzw. die Wohnanteile entfallenden m². Bei dem Modell von

        BW ist die getrennte Bewertung beider Wohnhäuser eigentlich überflüssig, da hier nur die Flächen und der Bodenrichtwert zählen, ich weiß aber

        nicht, ob dir dein Finanzamt ein oder zwei Aktenzeichen für den Bereich Grundvermögen zugeteilt hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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