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Einkommensteuer Anlage KAP

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    Einkommensteuer Anlage KAP

    Hallo zusammen...
    Will erstmals eine Einkommensteuererklärung online abgeben und habe zwei Fragen dazu.
    Ich kann doch in Etappen arbeiten, was ich dann eingetragen habe, kann ich beim nächsten Besuch abrufen ?
    Denn das wird in einem Durchgang wohl alles zu viel?

    Dann die ANLAGE KAP.
    Ich habe von der Bank eine Steuerbescheinigung bekommen, die habe ich all die Jahre an das Formblatt geheftet.
    Wie ist das online, kann ich die als PDF anhängen oder werde ich dazu aufgefordert ?
    Danke vorweg!

    #2
    Ich kann doch in Etappen arbeiten, was ich dann eingetragen habe, kann ich beim nächsten Besuch abrufen ?
    Ja, das kannst du. Du musst den Entwurf nur speichern und verlassen. Er wird dir beim nächsten Login in einer extra Kachel zur

    Weiterbearbeitung angeboten, ist aber in Mein ELSTER auch unter Meine Formulare > Entwürfe aufrufbar.

    Was die Anlage KAP angeht, muss man die nur bei bestimmten Kapitalerträgen ausfüllen.

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

    Die Steuerbescheinigung lässt sich bei Bedarf über die Belegnachreichung hochladen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja, das kannst du. Du musst den Entwurf nur speichern und verlassen. Er wird dir beim nächsten Login in einer extra Kachel zur

      Weiterbearbeitung angeboten, ist aber in Mein ELSTER auch unter Meine Formulare > Entwürfe aufrufbar.

      Was die Anlage KAP angeht, muss man die nur bei bestimmten Kapitalerträgen ausfüllen.

      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

      Die Steuerbescheinigung lässt sich bei Bedarf über die Belegnachreichung hochladen.
      Danke Charly...

      Ich mache das seit Jahren, weil ich Geld zurückbekomme, insofern muss das Finanzamt die Steuerbescheinigung sehen.
      Wenn ich dich richtig verstehe, dann fülle ich ( evtl. in mehreren Sitzungen) alles aus und dann schicke ich es nach Überprüfung ab.

      Dann lade ich die PDF Datei hoch und reiche die Steuerbescheinigung der Bank nach ?

      Kann ich den gesamten Vorgang auch ausdrucken und zu meinen Unterlagen nehmen ?
      Danke vorweg...


      Kommentar


        #4
        Zitat von credol Beitrag anzeigen



        Ich mache das seit Jahren, weil ich Geld zurückbekomme, insofern muss das Finanzamt die Steuerbescheinigung sehen.
        Warum, hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, die falsch verteilt oder schlägt bei dir die Günstigerprüfung an?

        Im Übrigen gilt auch für Steuerbescheinigungen von Banken nur die Belegvorhaltepflicht, aber du darfst natürlich auch die Belegeinreichung von Mein Elster nutzen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Warum, hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, die falsch verteilt oder schlägt bei dir die Günstigerprüfung an?

          Im Übrigen gilt auch für Steuerbescheinigungen von Banken nur die Belegvorhaltepflicht, aber du darfst natürlich auch die Belegeinreichung von Mein Elster nutzen.
          Etwas an Steuern zahle ich dann immer noch, aber die Berechnung der Rente und der Einnahmen durch Kapital führt dann immer zu Erstattungen und die Einnahmen sind von Jahr zu Jahr anders, mal sehen, evtl. fülle ich aus und warte darauf bis es angefordert wird , dir wie immer danke für die prompte Antwort !

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            #6
            Wenn man als Rentner Steuern erstattet bekommt, spricht einiges dafür, dass die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen positiv ausfällt.

            Ich muss nämlich generell Steuern nachzahlen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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