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Bescheinigungen abrufen über Elster

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    Bescheinigungen abrufen über Elster

    Hallo liebes Forum,

    Ich hätte folgende Frage, wenn man den Service zur Verwendung der vorausgefüllten Steuererklärung über "Bescheinigungen verwalten -> Meine Bescheinigungen" verwenden möchte, muss man ja einen Abrufcode beantragen und eingeben. Wenn man dies tut, kommt die Anzeige, dass man im Allgemeinen nach Abschluss der Registrierung einen Tag warten muss. Muss man für die Nutzung des bzw. Services noch etwas anderes machen, dass man eventuell übersehen hat? Das fragliche Elster-Konto wurde auch erst neu angelegt.

    Danke.

    #2
    Muss man für die Nutzung des bzw. Services noch etwas anderes machen, dass man eventuell übersehen hat? Das fragliche Elster-Konto wurde auch erst neu angelegt.
    Was meinst du damit ? Der Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX kommt per Postbrief. Es dauert ab Freischaltung eines neuen Kontos bzw. des

    Bescheinigungsabrufs manchmal bis zu 2 Tagen, bis wirklich alle Bescheinigungen abrufbar sind. Die Übernahme in die Einkommensteuererklärung

    ist nur innerhalb des Entwurfs der Erklärung möglich. Welche Bescheinigungen verfügbar sind, kann man auch unter Formulare & Leistungen >

    > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen überprüfen oder, falls der Abruf auch für weitere Personen freigeschaltet wurde, auch

    unter Bescheinigungen anderer Personen nachsehen. Den Brief mit dem Abrufcode bitte gut aufbewahren und den Abrufcode zusätzlich in einem

    Passwortmanager sichern. Der gilt nämlich dauerhaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Wolf2900 Beitrag anzeigen
      Muss man für die Nutzung des bzw. Services noch etwas anderes machen, dass man eventuell übersehen hat? Das fragliche Elster-Konto wurde auch erst neu angelegt.
      Nein. Allerdings wird bei neuen Elsterkonten der Abrufcode bei Registrierung direkt mit beantragt.

      Der Abrufcode wird auch nicht einmalig eingegeben, sondern bei jedem Abruf, sofern man per Zertifikat eingeloggt ist.

      Es sei denn, du redest in Wirklichkeit über den Freischaltcode zum Abruf für andere Personen.

      Kommentar


        #4
        Man braucht übrigens jedesmal den EIGENEN Abrufcode auch wenn man Belege für andere Personen abruft, von denen man einen Freischaltcode bekommen hat.

        Kommentar


          #5
          ... von denen man einen Freischaltcode bekommen hat.
          Der im Übrigen nur einmalig eingegeben werden muss und auch ein anderes Format hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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