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Grundsteuer BW - Flurstück doppelt aufgeführt?

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    Grundsteuer BW - Flurstück doppelt aufgeführt?

    Hallo,

    im Januar haben wir die Grundsteuer B abgegeben. Jenes Flurstück verfügt über Nutzung zu Wohnzwecken und ein Teil gleichzeitig als landwirtschaftliche genutzte Fläche. Aufteilung gemacht, Erklärung abgegeben. Passt soweit alles. So weit so gut.

    Nun muss für weitere landwirtschaftl. genutzte Flurstücke die Grundsteuer A abgegeben werden. Allerdings erscheint hier wieder das Flurstück, wofür wir bereits im Januar die Erklärung eingereicht haben auf dem Schreiben des FA. Müssen wir das nun erneut mit angeben obwohl die Angaben doch bereits mit der B abgegeben wurden?

    Bin gerade ratlos....vielen Dank bereits im Voraus

    #2
    Müssen wir das nun erneut mit angeben obwohl die Angaben doch bereits mit der B abgegeben wurden?
    Natürlich ! Die auf die landwirtschaftliche Nutzung entfallende Teilfläche wurde doch in der Erklärung für den Wohnteil ausgeschieden,

    falls ihr das richtig gemacht habt. Die muss jetzt unter Fläche der Nutzung in GW3 angegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank :-)

      Wir haben dort sowohl den Anteil zu Wohnzwecken, als auch den landwirtschaftlichen Teil angeben müssen. Deshalb hab ich mich eben gewundert, dass es nochmals aufgeführt ist.

      Aber dann bei A nur den landwirtschaftlichen Teil des betr. Flurstücks? Nur damit ich das richtig verstanden habe..

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        #4
        Wir haben dort sowohl den Anteil zu Wohnzwecken, als auch den landwirtschaftlichen Teil angeben müssen.
        Man musste das Flurstück mit der amtlichen Fläche erfassen, aber den auf den Wohnteil entfallenden Anteil über Zähler und Nenner in Zeile 11

        von GW1 auf die Wohnbauflächen beschränken und in Zeile 3 von GW2 nur die Wohnbauflächen angeben.

        Aber dann bei A nur den landwirtschaftlichen Teil des betr. Flurstücks? Nur damit ich das richtig verstanden habe..
        Auch hier muss man in GW3 zunächst die gesamte amtliche Fläche angeben, bei den Nutzungen werden aber nur noch die Landwirtschaftsflächen

        eingetragen, die auf den Wohnteil entfallenden m² sind nicht unter den Nutzungen zu erklären, die entfallen ersatzlos.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Wir haben dort sowohl den Anteil zu Wohnzwecken, als auch den landwirtschaftlichen Teil angeben müssen.
          Mit anderen Worten: wenn ihr den landw. Teil auch bei der Erklärung im Januar aufgeführt habt, dann wird dieser Teil auch mit Grundsteuer B berechnet. Das wäre ja definitiv falsch und würde zu einer erhöhten Steuerbelastung führen.

          Wenn ihr (hoffentlich) noch keinen Bescheid vom Finanzamt bekommen habt, müsstet ihr also jetzt einen neue korrigierte Erklärung für den wohnwirtschaftlichen Teil (Grundsteuer B) abgeben und nun zusätzlich eine weitere Erklärung für den landw. Teil (Grundsteuer A) abgeben, so wie Charly24 das eben beschrieben hat.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            ... so wie Charly24 das eben beschrieben hat.
            Ein Benutzer mit diesem Namen ist hier registriert, der war allerdings zuletzt im Jahr 2013 online.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ein Benutzer mit diesem Namen ist hier registriert, der war allerdings zuletzt im Jahr 2013 online.
              Sorry, habe ich falsch geschrieben und wurde mir dann auch so in der Auswahl angezeigt. Ich habe den Admins mal einen Verbesserungsvorschlag geschickt, dass die lange Zeit inaktiven User gelöscht werden sollten. Die Beiträge der gelöschten User sollten aber wg. der Vollständigkeit beibehalten bleiben und nur auf einen fiktiven User "N.N." umgeschlüsselt werden.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                Ich habe den Admins mal einen Verbesserungsvorschlag geschickt, dass die lange Zeit inaktiven User gelöscht werden sollten. Die Beiträge der gelöschten User sollten aber wg. der Vollständigkeit beibehalten bleiben und nur auf einen fiktiven User "N.N." umgeschlüsselt werden.
                Und was ist die Verbesserung?

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                  #9
                  Ich würde das auch nicht als Verbesserung ansehen. Während der Grundsteuerkampagne haben sich etliche Benutzer hier zu Wort gemeldet,

                  die über viele Jahre nicht aktiv waren. Die hätten sich alle neu registrieren müssen, wenn man so einen Vorschlag umsetzen würde.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Eine Registrierung im Forum ist allerdings auch kein großer Aufwand. Warum sollen sich Tausende Nichtuser jahrzehntelang die besten Usernamen freihalten?

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                      #11
                      Warum sollen sich Tausende Nichtuser jahrzehntelang die besten Usernamen freihalten?
                      Was verstehst du unter beste Usernamen ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Mir gibt eher zu denken, wie viele Threads dann übrig bleiben, in denen NN, NN und NN auf eine Frage von NN antworten und ausdiskutieren, ob nun NN, NN oder NN recht hat.

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                          #13
                          Wir haben das ja bereits heute mit dem Usernamen Gast, wenn jemand von sich aus die Löschung seines Accounts hier beantragt,

                          was ja durchaus öfter vorkommt. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass das Löschen inaktiver Benutzer keine Verbesserung darstellt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Was verstehst du unter beste Usernamen ?
                            Welche die man nicht mit irgendwelchen Buchstaben-/Zahlenkombinationen verwenden muss. Wobei man erst nach mehreren Versuchen überhaupt erst einen findet, der auch noch frei ist.

                            Ich hab jetzt bloß mal ganz ziellos in den ersten Seiten der Benutzerliste gesucht. Der Name Angler ist z. B. seit 2013 vergeben ... und seit 2013 nicht mehr genutzt worden. Bei Annabelle und beba gilt das gleiche mit zweimal 2016. Beate ist seit 2014 blockiert. Die befindet sich auf Seite 2752 der Mitgliederliste! Insgesamt hat die Liste über 33000 Seiten voller Namen, von denen ein ganz großer Teil seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wurde.

                            Ok, ist vielleicht eine fixe Idee von mir, dass ich eine feste Vorstellung für einen Usernamen habe, und mich öfter mal ärgere, dass der dort wo ich mich gerade anmelden möchte seit Jahren von jemandem in Anspruch genommen wird, der ihn nicht nutzt.

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                              #15
                              @multi:
                              Mir gibt eher zu denken, wie viele Threads dann übrig bleiben, in denen NN, NN und NN auf eine Frage von NN antworten und ausdiskutieren, ob nun NN, NN oder NN recht hat.
                              Wenn derzeit ein User Namens xy23 sich abmeldet, dann laufen seine Beiträge ja dann unter dem Namen "Gast", wie von Charlie24 beschrieben. Ändert sich dann nur die Kennzeichnung des Beitrags in der linken Vorspalte, oder werden auch die Beiträge angepasst, in denen der User zitiert wird? Ich vermute mal, dass nur Ersteres der Fall ist.

                              HundKatzeMaus:
                              Ich habe den Admins mal einen Verbesserungsvorschlag geschickt, dass die lange Zeit inaktiven User gelöscht werden sollten.
                              Ich habe vor einigen Stunden per Kontkatformular einen Vorschlag zur Umbenennung des "ELSTER Anwender Forums" an den Admin geschickt. Mich interessiert daher, wann ungefähr du deine Eingabe gemacht hast und wie die Reaktionen bisher darauf waren.

                              Zu der vorstehenden Diskussion: Ich verstehe das Anliegen u.a. von L. E. Fant, aber auch die Bedenken von multi und Charlie24. Eine denkbare Kompromisslinie könnte wie folgt aussehen: Die Löschung inaktiver Benutzer erfolgt unter restriktiven Bedingungen:
                              Erstens muss der letzte Beitrag eines zu löschenden Users mindestens 8-10 Jahre alt sein.
                              Zweitens hat der User maximal 3-5 Beiträge erfasst. Mit diesen Bedingungen würden die EIngriffe in die Threads in Grenzen gehalten. Keinesfalls sollten die Beiträge vormals engagierter Benutzer gelöscht werden, wenn diese längere Zeit nicht mehr aktiv sind.
                              SCJ timote
                              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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