Hallo! Wo gebe ich denn Zinseinnahmen aus Verwandten Darlehen ein? Egal, wo ich dir Eingabe mache, der Sparerpauschbetrag wird nicht automatisch abgezogen
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Welche Zeilen hast du denn versucht ? Was hast du zum tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag in der Anlage KAP eingetragen ?Wo gebe ich denn Zinseinnahmen aus Verwandten Darlehen ein? Egal, wo ich dir Eingabe mache, ...
Wofür wurde das Darlehen an Verwandte denn gegeben ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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18 und 28 betreffen grundverschiedene Sachverhalte, einmal Besteuerung mit Abgeltungssteuer, einmal tariflich, je nachdem ob die Zinsen beim Schuldner Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind oder nicht. Darauf dürfte die Frage abgezielt haben, wofür das Darlehen ist.Zitat von SusiG.72 Beitrag anzeigenIch habe es einmal in Zeile 18 und dann noch mal in 28 versucht, beides mal das gleiche Ergebnis
Beim Sparer PB habe ich 0 eingetragen
Das Darlehen dient der Finanzierung einer PV Anlage
Ansonsten gibt es zwei Zeilen für den FSA, und relevant ist noch, welcher Antrag in 4ff gestellt wurde.
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Bis 2021 war das als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, ab 2022 sind Anlagen bis zu einer bestimmten Größenordnung einkommensteuerfreiDas Darlehen dient der Finanzierung einer PV Anlage
Siehe § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Ich weise darauf hin, weil Kapitaleinkünfte aus Darlehen an nahe Angehörige unter bestimmten Umständen der tariflichen Einkommensteuer
unterliegen. Einzelheiten findest du in der Hilfe zu Zeile 28 der Anlage KAP auf Seite 6.
In welcher Zeile ? Zeile 16 oder Zeile 17. Hast du keine weiteren inländischen Kapitalerträge ? Zeile 18 wäre schon richtig.Beim Sparer PB habe ich 0 eingetragenFreundliche Grüße
Charlie24
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Ja, wenn nach § 32d EStG zu versteuern ist. Was siehst du denn in der Steuerberechnung ?Aber den Freibetrag iHv 1602 EUR müsste es doch auf jeden Fall geben?Freundliche Grüße
Charlie24
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Meine Frage zielte darauf ab, ob die Steuerberechnung Kapitaleinkünfte anzeigt und Kapitalertragsteuer berechnet wird,Das hab ich auch schon ausprobiert, ändert nichts am Ergebnis leider, kein Freibetrag
wenn du die Zinsen aus dem Darlehen in Zeile 18 einträgst und in Zeile 17 den Wert 0 eingibst.Freundliche Grüße
Charlie24
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