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Verschiedene Fragen zur Einkommensteuererklärung

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    Verschiedene Fragen zur Einkommensteuererklärung

    Guten Abend,

    ich hätte folgende Fragen zur Einkommensteuererklärung:

    1. Muss die Anlage Kind auch dann ausgefüllt werden, wenn für das volljährige Kind zwar Kindergeld bezieht, aber ansonsten keine Ausgaben für dieses Kind hat?

    2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?

    3. Wie rundet man (positive wie negative) Einkünfte und Ausgaben?

    4. Wo in welcher Zeile in Anlage G gibt man den Anteil an den Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ein und den Anteil an der Gewerbesteuer und -messbetrag?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2


    1. Muss die Anlage Kind auch dann ausgefüllt werden, wenn für das volljährige Kind zwar Kindergeld bezieht, aber ansonsten keine Ausgaben für dieses Kind hat?

    Das sollte man schon deshalb tun weil nur so die Kinderfreibeträge bei Kirchensteuer und (bei Besserverdienern) Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden.
    Außerdem wird dann automatisch geprüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer günstiger sind.


    2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?

    Wenn man Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist: ja


    3. Wie rundet man (positive wie negative) Einkünfte und Ausgaben?

    Immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen


    4. Wo in welcher Zeile in Anlage G gibt man den Anteil an den Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ein und den Anteil an der Gewerbesteuer und -messbetrag?

    Anteile an gesondert festgestellten Einkünften als Mitunternehmer kommen in Zeile 8, anteiliger Gewerbesteuer-Messbertrag in Zeile 18 der Anlage G.


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      #3
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
      4. Anteile an gesondert festgestellten Einkünften als Mitunternehmer kommen in Zeile 8, anteiliger Gewerbesteuer-Messbertrag in Zeile 18 der Anlage G.
      Warum kommt hier Zeile 7 nicht in Betracht?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?

        Wenn man Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist: ja
        Was würde man in der persönlichen Steuererklärung angeben, wenn die Erträge den Erben des Erblassers bzw. einer Erbengemeinschaft zustehen? Gibt man dann in der Steuererklärung nur den eigenen Anteil an? Sagen wir mal bei kleinen Kapitalerträgen von 15 Euro und bei einer Erbquote von 1/3 dann 5 Euro und analog auch für die Abgeltungssteuer?

        Ist bei solchen geringen Beträgen eine Erklärung durch die Erbengemeinschaft über die Einkünfte (und Aufwendungen) erforderlich?

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          #5
          Zitat von Wolf2900 Beitrag anzeigen

          Warum kommt hier Zeile 7 nicht in Betracht?
          Ja, kann bei der GmbH & Co KG auch Zeile 7 sein, da bin ich mir nicht sicher. Läuft aber letztenendes auf das Gleiche hinaus: Verweis auf eine gesonderte Feststellung unter anderer Steuernummer.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 28.03.2023, 12:05.

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            #6
            Zitat von Wolf2900 Beitrag anzeigen

            Was würde man in der persönlichen Steuererklärung angeben, wenn die Erträge den Erben des Erblassers bzw. einer Erbengemeinschaft zustehen? Gibt man dann in der Steuererklärung nur den eigenen Anteil an? Sagen wir mal bei kleinen Kapitalerträgen von 15 Euro und bei einer Erbquote von 1/3 dann 5 Euro und analog auch für die Abgeltungssteuer?

            Ist bei solchen geringen Beträgen eine Erklärung durch die Erbengemeinschaft über die Einkünfte (und Aufwendungen) erforderlich?
            Grundsätzlich muss für eine Erbengemeinschaft eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben werden und darauf in der eigenen Steuererklärung bei Vermierungseinkünften in Zeile 25 Bezug genommen werden. Die betragsmäßige Angabe des Anteils an den Einkünften ist möglich aber nicht zwingend erforderlich, da ohnehin ein Austausch der Daten auf Finananzamtsebene stattfindet sobald der Feststellungsbescheid ergeht. Das gilt sowohl für die Einkünfte als auch für evtl. Anrechnungsbeträge aus der Anlage KAP.

            Ob das Finanzamt bei geringen und evtl. nur einmaligen Gemeinschaftseinkünften eine Vereinfachungsregelung zuläßt muss man mit dem Sachbearbeiter absprechen, Evtl. ist es dann am einfachsten, wenn ein einzelner Miterbe die Einkünfte insgesamt erklärt und die Miterben das untereinander regeln. Aber das muss wie gesagt mit dem FA abgestimmt werden.
            Zuletzt geändert von Telepeter; 28.03.2023, 12:04.

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

              1. Muss die Anlage Kind auch dann ausgefüllt werden, wenn für das volljährige Kind zwar Kindergeld bezieht, aber ansonsten keine Ausgaben für dieses Kind hat?

              Das sollte man schon deshalb tun weil nur so die Kinderfreibeträge bei Kirchensteuer und (bei Besserverdienern) Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden.
              Außerdem wird dann automatisch geprüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer günstiger sind.


              2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?

              Wenn man Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist: ja


              3. Wie rundet man (positive wie negative) Einkünfte und Ausgaben?

              Immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen


              4. Wo in welcher Zeile in Anlage G gibt man den Anteil an den Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ein und den Anteil an der Gewerbesteuer und -messbetrag?

              Anteile an gesondert festgestellten Einkünften als Mitunternehmer kommen in Zeile 8, anteiliger Gewerbesteuer-Messbertrag in Zeile 18 der Anlage G.

              Zu 2: Werden sowohl Abgeltungs- als auch Kapitalertragssteuer in Zeile 37 eingetragen und falls nicht wo dann?

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                #8
                Zitat von Wolf2900 Beitrag anzeigen

                Zu 2: Werden sowohl Abgeltungs- als auch Kapitalertragssteuer in Zeile 37 eingetragen und falls nicht wo dann?
                Zeile 37ff oder Zeile 43ff je nach dem.

                Und wenn Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung (z. B. GbR) vorliegen muss zusätzlich die Anlage KAP-BET abgegeben werden, dort werden die anzurechnenden Steuern in Zeile 34ff eingetragen.

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                  #9
                  ... muss zusätzlich die Anlage KAP-BET abgegeben werden, dort werden die anzurechnenden Steuern in Zeile 34ff eingetragen.
                  Das gilt auch für den Anteil an den Kapitalerträgen einer Erbengemeinschaft, die gehören auch in die Anlage KAP-BET
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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