Guten Abend,
ich hätte folgende Fragen zur Einkommensteuererklärung:
1. Muss die Anlage Kind auch dann ausgefüllt werden, wenn für das volljährige Kind zwar Kindergeld bezieht, aber ansonsten keine Ausgaben für dieses Kind hat?
2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?
3. Wie rundet man (positive wie negative) Einkünfte und Ausgaben?
4. Wo in welcher Zeile in Anlage G gibt man den Anteil an den Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ein und den Anteil an der Gewerbesteuer und -messbetrag?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich hätte folgende Fragen zur Einkommensteuererklärung:
1. Muss die Anlage Kind auch dann ausgefüllt werden, wenn für das volljährige Kind zwar Kindergeld bezieht, aber ansonsten keine Ausgaben für dieses Kind hat?
2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?
3. Wie rundet man (positive wie negative) Einkünfte und Ausgaben?
4. Wo in welcher Zeile in Anlage G gibt man den Anteil an den Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ein und den Anteil an der Gewerbesteuer und -messbetrag?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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