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Dividende BioNTech ADR

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    Dividende BioNTech ADR

    Bei der Dividendenzahlung im Juni 2022 wurde zweimal Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Netto wurde damit weniger als 50% auf das Konto überwiesen. Ich möchte diesen doppelten Abzug bei der Einkommensteuer ausgleichen lassen.
    Meine Idee: Haken auf KAP "Überpüfung Steuereinbehalt" und dann in Zeile 7 die Bruttodividende. Spalte daneben ist "korrigierter Betrag lt. Bestätigung". Problem: die Bruttodividende ist richtig, da muss nichts korrigiert werden. Ich würde diese Spalte bei den Steuerabzügen erwarten, finde da aber keine Korrekturspalte,
    Anmerkung: Sparerfreibetrag wurde durch andere Erträge bereits verbraucht.

    Frage an die Experten: wie muss ich richtigerweise vorgehen, um einmal Steuerabzug wieder zurück zu bekommen?
    Danke!

    #2
    Du gibst die Erträge und die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Soli ein. Wenn es zuviel war, kriegst du was zurück. Ganz einfach.

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      #3
      Alle Erträge?
      Ich will speziell nur den Steuerabzug für diese eine Dividende korrigieren lassen. Alle anderen Erträge sind zutreffend mit Abgeltungssteuer abgezogen, Freibetrag auch ausgeschöpft,

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        #4
        Das geht sowohl als auch. Man muss, wenn man nicht alle Erträge angibt, halt die Angaben zum ausgeschöpften Sparerfreibetraq machen.

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          #5
          Ja, die entsprechenden 2 Zeilen zum Sparerfreibetrag habe ich ausgefüllt.
          Für mich ist außerdem unklar, ob und welche Belege ich vorlegen muss. Oder auch nur vorhalten?

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            #6
            ich würde das einreichen, da kommt sihcer eine Nachfrage.

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              #7
              Hallo,

              erstmal sollten nicht nur einzelne Kapitalerträge erklärt werden, sondern immer die gesamte Bank.
              Weiter wird es ziemlich sicher Nachfragen bzw. eine Beleganforderung geben, wenn die Steuern in Zeile 37 nicht zu den Erträge in Zeile 7 passen (es müssen natürlich 25% sein).

              Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob das Finanzamt nicht auf die Bank verweisen wird. Wie kam es denn dazu, dass doppelt Steuern abgezogen wurden? Und warum hast du dich nicht beschwert?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Deswegen habe ich extra erwähnt, um welche Papiere es sich handelt.
                Es ist die Besonderheit der ADRs. Diese sind bei der Mellon Bank in New York ausgegeben, hinterlegt sind bei ihr die eigentlichen Aktien der AG. Die Ausschüttung der BioNTech AG ging an diese Bank (erster KapSt Abzug) und von dieser an die Inhaber der ADRs zurück nach Deutschland. Hier erfolgte der zweite KapSt Abzug durch die depotführende Bank der ADR-Inhaber. Für beide Papiere( Aktien in NY, ADR-Inhaber in BRD) gibt es unterschiedliche WKN´n.
                Von diesem Vorgehen sind alle Inhaber von BioNTech ADRs betroffen und die Vorgehensweise der Banken ist zutreffend. Der Privatanleger muss sich die Steuer über die EkSt-Erklärung zurückholen, wissen aber wahrscheinlich nur die wenigsten ;-)

                Und da knüpft meine Frage nach der technischen Umsetzung an :--)
                Zuletzt geändert von josm; 28.03.2023, 16:29.

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                  #9
                  Hallo,

                  ich hab mich da jetzt mal etwas schlau gemacht. Du hast recht, die Bank (besser Banken) haben nichts falsch gemacht.

                  Laut Biontec selber kann man die Steuern vom Finanzamt zurückfordern. Wie genau das geht sagt das Unternehmen aber nicht (vielmehr ist es nur eine Standardfloskel, dass das rechtlich möglich wäre - kenne ich z.B. von Dividenden aus Irland, auch da kann man theoretisch die Quellensteuern anrechnen lassen und liest das auch überall, praktisch funktioniert das aber in den meisten Fällen nicht).
                  Einige Banken haben angekündigt, dass sie eine Sammelbescheinigung für alle Kunden besorgen wollen, dann würde die Bank erstatten (mir ist aber kein Vollzug bekannt).
                  Im anderen Fall benötigt man eine Einzelsteuerbescheinigung von der BNYM (die es vermutlich nicht gratis gibt). Liegt die dir vor?

                  Und in die Anlage KAP wird man das imho gar nicht korrekt eintragen können, das ist einfach nicht vorgesehen.
                  Ich würde die komplette Bank erklären, und dabei die zweite Steuer in Zeile 37 und 38 hinzuaddieren (in der Steuerbescheinigung ist diese Steuer nicht enthalten). Die Folge ist aber, dass Zeile 37 nicht mehr ein Viertel der Zeile 7 ist, und diesen Fehler wird die Software anzeigen (ich meine, dass das sogar Elster macht).

                  Du wirst dich daher bestimmt noch direkt mit dem Finanzamt auseinandersetzen müssen, und das wird nicht einfach (weil sich die typischen Sachbearbeiter damit nicht auskennen).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Danke für deine Ausführungen.
                    Eines habe ich nicht verstanden: Die Banken hier in diesem konkreten Fall bemühen sich um Sammelbescheinigungen und wollen dann den ADR-Inhaber erstatten?
                    Das würde mich überraschen.Halte ich für eher unwahrscheinlich.

                    Ja, über meine Bank habe ich eine Einzelbescheinigung der BNYM angefordert. Mein Banker hat nicht überrascht geklungen, er machte den Eindruck, als ob das kein Problem und nicht ungewöhnlich wäre.
                    Als NAchweis für das FA habe ich auf alle Fälle auch die Dividendenabrechnung, auf der der zweifach KapSt-Abzug ersichtlich ist. Netto ging weniger als 50% aufs Konto.

                    In Elster habe ich es nun so abgebildet:
                    Haken bei „Steuerabzug für einen Ertrag prüfen, in Zeile 7 die Buttodividende, bei Sparerfreibetrag in den 2 Zeilen die entsprechenden Einträge und bei KapSt und Soli die Summe der beiden Abzüge.
                    Du hast Recht, Elster selbst weist schon auf den Betrag bei KapSt hin, das Verhältnis wäre auffallend. Im Ergebnis wird aber gerechnet und das sogar richtig. In der Abrechnung wird 1x KapSt erstattet.
                    DIe Frage ist nur noch, ob mein Bearbeiter soweit folgen kann ;-)

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                      #11
                      Hallo,

                      Eines habe ich nicht verstanden: Die Banken hier in diesem konkreten Fall bemühen sich um Sammelbescheinigungen und wollen dann den ADR-Inhaber erstatten?
                      Das würde mich überraschen.Halte ich für eher unwahrscheinlich.
                      Zustimmung. Da es aber im Gegensatz zu den sonstigen Fällen (wer hält schon ADRs von deutschen Aktien?) bei Biontec viele Kunden betrifft könnte ich mir das schon vorstellen. Gehört habe ich es von Comdirect und ING Diba.

                      In Elster habe ich es nun so abgebildet: ...
                      Also nur diese eine Dividende(?). Versuchen kannst du es so, würde ich sagen.
                      Wie gesagt wird es meiner Meinung nach sowieso Nachfragen geben.

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 29.03.2023, 00:32.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Meine Depotbank ist keine von den beiden ;-)
                        und ich denke, dass es in diesem Fall eine Menge Anleger betrifft!

                        ja, nur diese Dividende! Elster läuft mit diesen Eingaben wie oben beschrieben. Ich rechne natürlich auch mit Rückfragen. Werde daher schon zur Steuererklärung gleich noch die Dividendenabrechnung und die Steuerbescheinigung der BNYM mitsenden :-)

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                          #13
                          Zitat von josm Beitrag anzeigen
                          [...] Werde daher schon zur Steuererklärung gleich noch die Dividendenabrechnung und die Steuerbescheinigung der BNYM mitsenden :-)
                          Hast du denn tatsächlich schon auch eine Steuerbescheinigung der BNYM bekommen?
                          Und magst du sagen, bei welcher Depotbank du damit Erfolg hattest? :-)

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                            #14
                            Zitat von josm Beitrag anzeigen
                            Ja, über meine Bank habe ich eine Einzelbescheinigung der BNYM angefordert. Mein Banker hat nicht überrascht geklungen, er machte den Eindruck, als ob das kein Problem und nicht ungewöhnlich wäre.
                            Das war letzte Woche, ich bin neugierig, wann und welches Papier ich bekommen werde. Das Depot ist bei einer regionalen Sparkasse

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                              #15
                              In der Elster-Hilfe steht
                              Haben Sie [...] in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt? Dann müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung Ihres Finanzamts einreichen. Wenn Sie Eintragungen in den Zeilen 12 und/oder 13 sowie 43 bis 45 machen, müssen Sie die entsprechende Steuerbescheinigung immer einreichen.
                              Zeile 12/13 und 43-45 wären bei mir leer. Für die Korrektur der Biontech-Besteuerung gibt man ja nur in Zeile 7, sowie 37 und 38 was ein.
                              Vielleicht geht es auch ohne eine extra Steuerbescheinigung einzusenden...
                              Habe zur Sicherheit aber jetzt auch mal eine Einzelsteuerbescheinigung beantragt (bei der DAB).

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