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Adresse in der Steuererklärung

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    Adresse in der Steuererklärung

    Hallo, ich wollte schon mal folgende Frage stellen, welche eventuell relevant für die Zukunft werden könnte:

    Wenn ich in Betracht ziehe, ggf. irgendwann in der Zukunft ins Ausland zu ziehen, aber noch einen deutschen Wohnsitz hätte und für das Steuerjahr meines Umzugs noch steuerpflichtig bin, müsste ich dann in der Steuererklärung meine aktuelle Adresse angeben, da Steuerbescheinigungen nicht ins Ausland verschickt werden, wenn ich mich nicht irre, oder dürfte ich dann auch meinen deutschen Wohnsitz angeben?

    #2
    Auf die Steuererklärung kommt grundsätzlich deine aktuelle Anschrift. Steuerbescheide können (bis auf weinge Ausnahmen) auch ins Ausland versandt werden.

    Die Angabe einer Adresse in Deutschland ist nur zulässig, wenn du dort auch noch einen Wohnsitz unterhälst - dann würde aber deine Steuerpflicht in D nicht enden :-)

    Alternativ kannst du aber natürlich auch in der Erklärung einen Zustellungsvertreter im Inland benenne.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Auf die Steuererklärung kommt grundsätzlich deine aktuelle Anschrift. Steuerbescheide können (bis auf weinge Ausnahmen) auch ins Ausland versandt werden.

      Die Angabe einer Adresse in Deutschland ist nur zulässig, wenn du dort auch noch einen Wohnsitz unterhälst - dann würde aber deine Steuerpflicht in D nicht enden :-)

      Alternativ kannst du aber natürlich auch in der Erklärung einen Zustellungsvertreter im Inland benenne.
      Alles klar, danke für die Antwort. Ja, da ich Miteigentümer an einer Wohnung im Rahmen einer Erbengemeinschaft bin, in der ich auch dann vermutlich auch wieder einziehen könnte, gehe ich mal davon aus, dass die Anforderung an den deutschen Wohnsitz erfüllt sind. Also gehe ich mal davon aus, dass die Angabe des deutschen Wohnsitzes dann in Ordnung wäre, oder?

      Kommentar


        #4
        ... gehe ich mal davon aus, dass die Anforderung an den deutschen Wohnsitz erfüllt sind.
        Wenn du dort nicht gemeldet bist, weil du nicht dort wohnst, sind die Anforderungen natürlich nicht erfüllt. Die Wohnung gehört der Erbengemeinschaft

        als Gesamthandseigentum. Da bist du zwar Beteiligter, aber begrifflich ist das kein Miteigentum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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