Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Photovoltaik 2022 Kleinunternehmer wie erfassen - Anlage besteht seit 2006 bzw 2021

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Photovoltaik 2022 Kleinunternehmer wie erfassen - Anlage besteht seit 2006 bzw 2021

    Hallo an alle,

    meine Vorgeschichte
    PV mit unter 4kWp seit 2006 - GbR bis 2020, Regelbesteuerung.
    Seit 2021 Kleinunternehmerregelung, keine GbR mehr.
    Rentner

    Bisher musste ich die EÜR abgeben.
    Keinen Antrag auf Liebhaberei etc abgegeben.

    Nun gibt es ja die Änderung bezüglich PV Anlagen:

    • Sie müssen zukünftig keine Einnahmen-Überschuss-Rechnungen mehr erstellen.
    • Sie müssen zukünftige Gewinne aus der Photovoltaikanlage nicht mehr versteuern.
    • Die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Verkauf des Grundstücks samt Photovoltaikanlage entfällt.
    Quelle: https://www.steuertipps.de/lp/steuer...nlage#absatz-6
    Also keine EÜR mehr - richtig?
    Aber wo sind die Einnahmen anzugeben - auf welchem Elster Formular?
    Und vor allem wie wird auf " 72 EStG nr 3 Einnahmen steuerfrei" hingewiesen, ausgefüllt, was auch immer in Elster?

    Was mich etwas stört und toitoitoi nicht betrifft.- hoffentlich fallen keine Reparaturen(Kosten) an.

    Danke für Tipps.

    #2
    Die Einkünfte gibts du in der Einkommensteuererklärung eigentlich gar nicht mehr an.
    Wenn du das FA extra darauf hinweisen möchtest, dass du unter § 3 Nr. 72 EstG fällst, dann kannst du das unter "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" machen oder du erklärst in der Anlage G den Gewinn mit Null und schreibst bei Betrieb rein "PV Anlage § 3 Nr. 72 EStG".

    Bei der zweiten Alternative besteht aber die Gefahr, dass das kein Mensch sieht und du daher trotzdem aufgefordert wirst eine EÜR einzureichen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Beamtenschweiß
      Danke für die schnelle Antwort.

      Aber was mache ich mit der Afa - die sollte doch noch bis 2026 laufen?

      Kommentar


        #4
        Aber was mache ich mit der Afa - die sollte doch noch bis 2026 laufen?
        Nichts, damit ist es eben auch vorbei. Einkommensteuerfrei heißt, dass gemäß § 3c EStG auch keine Betriebsausgaben mehr geltend gemacht

        werden dürfen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3c.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Was ich irgendwie als Nachteil ansehe -für mich- auf den ersten Blick.

          Wirklich Danke für die schnellen Antworten.

          Kommentar


            #6
            Was ich irgendwie als Nachteil ansehe -für mich- auf den ersten Blick.
            Auf den ersten Blick ist das kurzfristig zwar ein Nachteil, aber langfristig dürfte sich das doch ausgleichen.

            Du hättest nach dem Auslaufen der AfA ab 2027 sicher Gewinne erzielt und dafür dann Einkommensteuer entrichten müssen.

            Das entfällt ja ebenfalls.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Der Vorteil dürfte in vielen Fällen einfach sein, dass man sich wegen der PV Anlage nicht mehr mit dem Finanzamt rumärgern muss :-)

              Ein steuerlicher Gewinn kommt bei den meisten "neueren" Anlagen ja sowieso nicht raus über die bettriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren, da die Abschreibung bereits höher ist als die jährliche Einspeisevergütung. Den Verlust hätte man in diesen Fällen somit auch vor der gesetzlichen Neuregelung nicht steuerlich absetzen dürfen (Stichwort: Liebhaberei).
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Ein steuerlicher Gewinn kommt bei den meisten "neueren" Anlagen ja sowieso nicht raus
                2006 waren die Einspeisevergütungen allerdings noch deutlich höher und ein Batteriespeicher, der zusammen mit den reduzierten

                Einspeisevergütungen bei neuen Anlagen dazu führt, dass die Gesamtgewinnprognose negativ ist, war auch noch nicht Standard.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X