Guten Morgen,
muss man als Unternehmergesellschaft in der Anlage KSt 1F unter Punkt 5 - Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG) irgendwo die gesetzliche Rücklage eintragen? Wenn ja, wo? Ich habe es in den 3 Jahren zuvor nie eingetragen. Die gesetzliche Rücklage wurde aber immer in der Bilanz aufgeführt.
Beste Grüße
Heidi vom WDF
muss man als Unternehmergesellschaft in der Anlage KSt 1F unter Punkt 5 - Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG) irgendwo die gesetzliche Rücklage eintragen? Wenn ja, wo? Ich habe es in den 3 Jahren zuvor nie eingetragen. Die gesetzliche Rücklage wurde aber immer in der Bilanz aufgeführt.
Beste Grüße
Heidi vom WDF
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