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Eintrag Steuervorauszahlung

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    Eintrag Steuervorauszahlung

    Hallo zusammen, an welcher Stelle kann eine Steuervorauszahlung (in diesem Fall für Rentenzahlungen) in den Elsterformularen eingetragen werden?

    #2
    Das ist offiziell nicht möglich. Wenn du die Vorauszahlungen in der Steuervorausberechnung haben willst, musst du dir entweder

    ein kommerzielles Steuerprogramm kaufen oder du erfasst in der Anlage N eine Lohnsteuerbescheinigung mit Bruttolohn 0,00 €

    und der Jahresvorauszahlung als einbehaltene Lohnsteuer usw. Den Eintrag musst du allerdings vor der Übermittlung wieder löschen.

    Seit heute können Rentner allerdings die Energiepreispauschale in der Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung eintragen,

    die wird dann bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Besten Dank!

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        #4
        Was die EPP für Rentner angeht, war ich jetzt zu schnell ! Eintragen kann man die zwar, leider wurde die Steuerberechnung aber noch nicht aktualisiert
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bin Rentner und habe die Steuervorauszahlungen NICHT in der Erklärung eingetragen. Die Prüfrechnung errechnet mir eine Nachzahlung von 2000 Euro! Das entspricht meiner geleisteten Steuervorauszahlung. Lebe in Sachsen
          Kann ich davon ausgehen, das meine Vorauszahlung automatisch eingerechnet wird ? (Obwohl sie in der Prüfrechnung scheinbar fehlt)
          Im Internet findet man was, das man die Vorauszahlung unter sonstige Angaben schreiben muss. Muss man es wirklich nicht eintragen bei Elster?
          Oder habe ich was grässlich falsch gemacht und muss mich schleunigst kümmern ????? denn diese Nachzahlung ist horrent und nicht nachvollziehbar.
          Bin für Hilfe sehr dankbar

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            #6
            Zitat von Anw007 Beitrag anzeigen
            Bin Rentner und habe die Steuervorauszahlungen NICHT in der Erklärung eingetragen. Die Prüfrechnung errechnet mir eine Nachzahlung von 2000 Euro! Das entspricht meiner geleisteten Steuervorauszahlung. Lebe in Sachsen
            Kann ich davon ausgehen, das meine Vorauszahlung automatisch eingerechnet wird ? (Obwohl sie in der Prüfrechnung scheinbar fehlt)#
            Das FA berücksichtigt Vorauszahlungen automatisch. Es gibt in Mein Elster keine vorgesehene Möglichkeit, Vorauszahlungen einzutragen, insofern ist die Vorausberechnung der Erstattung/Nachzahlung um den Betrag der Vorauszahlungen falsch.

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              #7
              Kann ich davon ausgehen, das meine Vorauszahlung automatisch eingerechnet wird ?
              Ja, das funktioniert nach meiner Erfahrung jedenfalls dann, wenn man nicht in ein anderes Bundesland umgezogen ist.

              Bei so einem Umzug wäre vielleicht ein Hinweis auf geleistete Vorauszahlungen unter Ergänzende Angaben sinnvoll.

              Im Normalfall kann man sich das sparen. Bei uns wurden die Vorauszahlungen bisher immer korrekt angerechnet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                ergänzend zu Charlie24!

                Seine Empfehlung "Ergänzende Angaben" gilt für alle Fälle - also nicht nur für Umzugsfälle in ein anderes Bundesland - in dem sich die Steuernummer ändert!

                "Eigentlich - sollte" innerhalb eines Bundeslandes das kein Problem sein, weil ja jedes Finanzamt innerhalb eines Bundeslandes über dasselbe Landes-Rechenzentrum rechnet ...

                Auch aus Eigeninteresse sollte man im Falle einer Steuernummer-Änderung vorsorglich die "Automatismen" bei der Finanzverwaltung durch solche Angaben außer Kraft setzen - die KiSt-VZ ist ja als Sonderausgabe absetzbar, und da kann es schon mal passieren, dass bei Steuernummernwechsel "automatisch rausgestrichen" wird - also sicherheitshalber dort auch gleich vermerken "KiSt-VZ auf alte Steuernummer ..." !

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