In unserer Immobilie (NRW) gibt es eine Arztpraxis und mehrere Wohnungen. Bei der Entscheidung, ob es sich um ein Mietwohngrundstück oder gemischt genutztes Grundstück handelt, kommt je nach Rundung ein anderes Ergebnis heraus: Wenn ich die Wohnfläche durch die GesamtQM teile, komme ich auf 80,5%. Muss ich nun auf 81% auf- oder auf 80% abrunden? Entsprechend wäre es ein Mietwohngrundstück (mit > 80% Wohnfläche) und somit müsste ich die Wohnfläche ausweisen ODER aber es wäre ein gemischt genutztes Grundstück und ich müsste die BGF ausweisen...!
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Grundsteuer: Mietwohngrundstück vs. gemischt genutztes Grundstück
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Üblich ist im Steuerrecht eine Rundung zugunsten des Steuerpflichtigen. Das wäre nach deinen Angaben die Einstufung als Mietwohngrundstück.
Die Bewertung nach dem Ertragswert ist in der Regel günstiger als die Bewertung nach dem Sachwert, genau kann man das aber nicht sagen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Bewertung nach dem Ertragswert ist in der Regel günstiger als die Bewertung nach dem Sachwert
Ich habe mal einen Test für NRW in einer Kleinstadt mit fiktiven Werten durchgeführt mit 80% Wohnanteil und habe bei einem Wohnhaus mit Mischnutzung einen um 35% niedrigeren Grundsteuermessbetrag herausbekommen, als bei einer Berechnung mit 5 Wohnungen (80%) und 1 Ladenlokal (20%) als Mietwohngrundstück.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Auch 80,5% sind mehr als 80%. Wahrscheinlich stellt sich die Frage nach der Rundung ohnehin nicht.
§ 249 Abs. 4 BewG verlangt nur mehr als 80% Wohnnutzung. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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