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    Bei verschiedenen Banken haben ich diverse Freistellungsbeträge. In Summe genau die möglichen 801 Euro.
    Bei einem Institut gab es nun im vergangenen Jahr mehr Zinsen als der Freistellungsantrag war.

    Beispiel:
    Bank Freistellungsbetrag Zinsertrag
    Bank 1 300 250
    Bank 2 400 300
    Bank 3 101 150
    Daher muss ich ja nun die Anlage KAP verwenden.
    Aber wo genau trage ich den nun was ein, wenn man das obige Beispiel heranziehen würde?

    Danke für eure Unterstützung

    #2
    Zitat von icerno78 Beitrag anzeigen
    Daher muss ich ja nun die Anlage KAP verwenden.
    Warum? Es heißt nicht umsonst Abgeltungssteuer.

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      #3
      Wenn ich das oben genannte Beispiel nun nehme, muss ich die 49 Euro von der Bank 3 also nirgends angeben?

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        #4
        Zitat von icerno78 Beitrag anzeigen
        Wenn ich das oben genannte Beispiel nun nehme, muss ich die 49 Euro von der Bank 3 also nirgends angeben?
        Du kannst 100 Millionen bekommen, solange die Bank die Abgeltungssteuer einbehalten hat, ist alles erledigt.

        Wenn hingegen Bank 3 Steuern einbehalten hat, während die bei Bank 1 und 2 erteilten Freistellungsaufträge nicht ausgeschöpft wurden, kann es sein, dass du die Anlage Kap abgegeben willst. Da nutzen die genannten Zahlen aber nichts, relevant sind die tatsächlich in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge.

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          #5
          Anscheinend wurden für die 49 Euro Zinsen, die den Freistellungsantrag überschritten haben, ja Steuern einbehalten, die der TE jetzt zurück haben möchte. Also entweder alle Zinsen erklären oder nur die Zinsen von Bank 3 und den bereits ausgeschöpften Freistellungsantrag von Bank 1 und 2.

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            #6
            Das steht doch genau auf Deinen Steuerbescheinigungen, wo Du die Beträge eintragen musst.

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              #7
              Es macht jedenfalls Sinn, die Anlage KAP einzureichen, da von den 700,00 €, die bei Bank 1 und Bank 2 freigestellt waren, ja nur 550,00 €

              tatsächlich beansprucht wurden. Es reicht der Antrag in Zeile 5. In die Zeile 7 kommen die 150 € von Bank 3, in die Zeile 16 die 101 €.

              In der Zeile 17 erklärt man dann die 550 € von Bank 1 und Bank 2. Bei den Steuern sind dann die von Bank 3 abgeführten Steuern einzutragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Das steht doch genau auf Deinen Steuerbescheinigungen, wo Du die Beträge eintragen musst.
                Wenn dem so wäre würde ich nicht nachfragen.
                Anbei der Steuerbescheid der Bank.
                Beträge habe ich mal geschwärztUnbenannt.png

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                  #9
                  Wo finde ich diese Zeilen? Früher gab es ja das Formular direkt, jetzt ist das alles in irgendwelchen Menüs und Unterpunkten verschachtelt:
                  unb2.png

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                    #10
                    Wie man das einfachsten erklärt, habe ich doch im Beitrag '#7 bereits geschrieben. Die von Bank 3 einbehaltenen Steuern sind in die

                    Zeilen 37, 38 und 39 der Anlage KAP auf Seite 8 einzutragen. Die Zeile 7 findest du auf Seite 3, die Einträge der

                    Sparer-Pauschbeträge auf Seite 4.
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 30.03.2023, 09:57.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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