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Tätigkeit als Kreistagsmitglied und Anlage S

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    Tätigkeit als Kreistagsmitglied und Anlage S

    Ich muss ja für meine Tätigkeit als Kreistagsmitglied die Einnahmen (Aufwandsentschädigung) die Anlage S ausfüllen mit passender EÜR. Habe ich soweit ausgefüllt. Jetzt werde ich wieder unsicher, wo ich den "Gewinn" reinschreiben soll. Ist es ein Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder eher ein Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten oder ist das völlig egal. Vielleicht gibts ja hier den totalen Experten, der sowas aus eigener Erfahrung oder so weiß. Besten Dank

    #2
    egal, wichtig ist die richtige Höhe.

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      #3
      Danke. Ich mache zur Sicherheit noch eine Anlage EÜR dazu, weil ja noch Fahrtkosten dazukommen und ein bestimmter Betrag steuerfreie ist

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