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Gesonderte und einheitl. Fests EST 1 b, Anl V: Z. 23 enthält keine Zusch. aus Z. 53

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    Gesonderte und einheitl. Fests EST 1 b, Anl V: Z. 23 enthält keine Zusch. aus Z. 53

    Hallo und guten Abend,
    vielleicht ist es ein Fehler, vielleicht verstehe ich es nicht;
    Anlage V zur gesonderten und einheitlichen Feststellung 2022 betreffend
    Die Zeile 23 Überschuss enthält nicht die Einnahmen aus Zeile 53, Zuschüsse
    Habe ich Einnahmen von 2000.-(Z21) und Werbungskosten von 3000.- (Z22) und einen Zuschuss von 1000.- (Z53) müsste doch die Zeile 23 lauten:
    2000
    -3000
    +1000
    ======
    = 0, aber dort steht -1000.-

    Wie ist das zu erklären?
    Viele Grüße
    Carsten
    Zuletzt geändert von CarstenM; 30.03.2023, 22:59.

    #2
    Im Jahr 2022 vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den Anschaffungs- / Herstellungskosten (laut Aufstellung)

    können m. E. doch entweder die Bemessungsgrundlage für die AfA verändern oder als Einnahmen behandelt werden.

    In der Hilfe findet man zu dem Thema folgenden Hinweis:

    Zuschüsse_AnlageV.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank,
      ich schaue mir das noch mal an.
      Ich werde den Zuschuss mit einer passenden Aufwendung verrechnen. Das geht mit Anlage.

      Kommentar

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