Anlage N Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug

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  • bobber112
    Benutzer
    • 22.07.2020
    • 93

    #1

    Anlage N Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug

    Hallo liebes Forum,
    bin nun seit über 1 Jahr im Rente und habe von meinen alten Arbeitgeber für 2022 noch eine Stornierung bekommen welche keinen Lohnsteuerabzug hat.
    Wird der Eintrag doppelt vorgenommen, einmal unter Lohnsteuerklasse 1-5 und dann nochmal unter Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug.
    Oder nur unter Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug.
    Danke
    Michael
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Was verstehst Du denn unter einer Stornierung?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Eingetragen darf das jedenfalls nur einmal werden. Wenn es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dann erfasst du das ganz normal

      auf Seite 2 der Anlage N mit Steuerabzug 0,00.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • bobber112
        Benutzer
        • 22.07.2020
        • 93

        #4
        Danke Charlie das wollte ich wissen.
        Warum ich eine Korrektur/Stornierung von 204 € bekommen habe muss ich noch mal mit meine Pers. klären

        Kommentar

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