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    Energiepreispauschale

    Hallo,
    ich bin Freiberufler und brauche keine Einkommensteuer-Vorauszahlung machen. Muss ich, um an die EPP zu kommen, irgendwo eine Amgabe in der Steuererklärung machen? Oder wird die EPP automatisch mit der zu zahlenen Einkommensteuer verrechnet bzw. wenn keine Steuer, dann extra ausgezahlt? Ist die EPP dann letztendlich auf dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.

    Danke für eine Antwort.
    Gruß Harald

    #2
    Muss ich, um an die EPP zu kommen, irgendwo eine Amgabe in der Steuererklärung machen? Oder wird die EPP automatisch mit der zu zahlenen Einkommensteuer verrechnet bzw. wenn keine Steuer, dann extra ausgezahlt? Ist die EPP dann letztendlich auf dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.
    Nein, das Finanzamt weiß selbst, dass es dir die EPP nicht bereits über die Herabsetzung von Vorauszahlungen gewährt hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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