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Hausgeldabrechnungen Anlage V, Verwaltungskosten

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    Hausgeldabrechnungen Anlage V, Verwaltungskosten

    Hallo,

    ich habe in einer Wohnanlage eine Eigentumswohnung zur Vermietung.
    Nun wollte ich mich vergewissern, dass ich die Einträge in Anlage V richtig vorgenommen habe.

    Ich habe die Einträge in "Verwaltungskosten, Zeile 48" wie folgt eingetragen:

    Vorauszahlungen Wohngeld 2022
    - Zuführung Rücklage
    + Entnahme Rücklage
    + Nachzahlung Abrechnung 2021 bzw. - Guthaben 2021
    ----------------------------------------------------------------------------------
    Summe Werbungskosten in Zeile 48 eintragen

    Ist das so korrekt?
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    Meines Erachtens gibt man das Haus- bzw. Wohngeld besser in Zeile 47 an und nur die reinen Verwaltungskosten in Zeile 48.

    Auch sollte man beim Wohngeld vielleicht aufteilen zwischen Erhaltungsaufwand und laufenden Kosten, vorausgesetzt, die Abrechnungen geben das her.

    Ansonsten ist der Rechenweg schon korrekt. Die Grundsteuer nicht vergessen, die zahlt man ja üblicherweise direkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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